BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 133

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Arbeit, und Tag für Tag erleben mussten, dass sie nicht mehr gebraucht werden, bis sie dann endlich unterschrieben haben.

So darf es in dieser Situation nicht sein! Da müssen wir wesentlich behutsamer vor­gehen. Und wenn wir fordern, dass wir da ganz genau hinschauen und dass wir da wirklich alles ausräumen, dann ist das nicht, wie Sie letztens gesagt haben, das Schlagen von politischem Kleingeld, sondern einfach politische Redlichkeit, und diese würde ich einfordern. (Beifall bei der FPÖ.)

16.35


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


16.35.56

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Zwangsläufig kann ich nichts dazu sagen, was wer wo vorher mit wem besprochen hat und warum. Ich kann natürlich auch als Linzer nicht zu Wiener Verhältnissen Stellung nehmen. Ich möchte das Thema aber auf die juristische Ebene herunterbrechen und Ihnen da vollkommen assistieren, Herr Minister Stöger, denn was ich nicht verstehen kann, ist die massive Kritik an diesem Gesetz, die hier gekommen ist.

Nehmen wir einmal an, wir machen kein Gesetz. Es gibt Oppositionsparteien, die gefordert haben, dass die Pensionskassen Negativbescheide ausstellen sollen. Dann schauen wir uns die Negativbescheide einmal zwei, drei Jahre an, und wir laufen bei solchen Verfahren Gefahr, dass eine Instanz ganz oben – und wenn es irgendwann ganz spät ist, der EuGH – uns Jahre später sagt: Na ja, wenn die kollektiv gemeint sind, dann ist das mit der Lösung des Dienstverhältnisses nicht ganz so ernst zu meinen, und dann pickt die Sache!

Was ist die Folge davon, wenn sie pickt? – Dann kriegen wir 7 Prozent. Das sind 150 bis 200 Millionen €, rechne ich jetzt einmal Pi mal Daumen, und das deckt genau gar nichts ab. Daher ist das Gesetz, das eine Gleichheit mit allen anderen im ASVG herstellen soll, der richtige Ansatz. (Bundesrat Jenewein: Warum ändern wir dann nicht das Gesetz? Warum ändern wir nicht den …? Den haben Sie …!) – Lieber Kollege Jenewein, darf ich zu deiner Frage Stellung nehmen? – Dann kommt das Gleiche, was ihr in den anderen Ausschüssen gesagt habt: Das ist verfassungswidrig, weil man ja wieder Anlassgesetzgebung macht!

Es gibt ja mittlerweile Rechtsprofessoren, die für alles zuständig sind und die zu jedem Rechtsgebiet eine profunde Meinung haben und auch gegen Bezahlung nach dem Motto „Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing’“ dann die Meinung vertreten. Aber dann kommt einer und sagt: Das ist auch eine Anlassgesetzgebung!

Ich halte es grundsätzlich für richtig, wenn ein Gesetz die Intention hat, die Gleichheit herzustellen – und das ist mit 22,8 Prozent der Fall. Ich sage auch dazu: Die 728 Millionen €, die da in unser System einfließen, sind nicht gerade eine Kleinigkeit. Wenn man es hochrechnet, kommt man da durchaus in Richtung einer Deckung. Wir können bei einem Pensionssystem wie dem unseren nie sagen, ob das im Endeffekt ein Plus oder ein Minus ist, aber Tatsache ist, dass es da mit Sicherheit keine groben Benachteiligungen oder großen Vorzüge zugunsten der Bank Austria gibt.

Dieses Gesetz ist aus meiner Sicht eine richtige und eine gerechte Lösung. Wir können alle nicht wissen, ob irgendjemand dieses Gesetz bekämpfen wird, was am Ende des Tages herauskommt, aber eines ist sicher: Die Lösung, die da getroffen wird, ist richtig! Es ist auch richtig, wenn Bundesminister Schelling sagt, er möchte keine Lösung, bei


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