BundesratStenographisches Protokoll851. Sitzung / Seite 134

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welcher der Steuerzahler draufzahlt. Und das sieht bei diesem Gesetz im Endeffekt auch nicht so aus.

Kleine Fußnote: Wenn es die AVZ zahlen müsste und dafür haftet, dann pickt es bei der Stadt Wien. Ich kann nicht sagen, ob die Finanzen der Stadt Wien gut oder schlecht sind. Eines ist sicher: Die Summe daraus würde auch wieder beim Steuerzahler picken bleiben. Ob es dann über den Finanzausgleich geht oder aus der Bundeskasse direkt kommt, ist die nächste Frage.

Daher ist diese Argumentation, meiner Meinung nach, auch jetzt eine überschaubar logische. Noch einmal: Wir haben bei diesem Verfahren ohne dieses Gesetz keine Sicherheit, dass wir am Schluss nicht billigst abgespeist werden. Dann ist es wirklich ein Plus für ein Unternehmen, das es in dieser Form nicht verdient.

Zum Zweiten: Das Gesetz stellt die Gleichheit her.

Zum Dritten, und das muss man auch dazusagen: Für diejenigen, die im Betrieb sind – ich glaube, das wirst du (in Richtung Bundesminister Stöger) sicher nachher noch bringen –, gibt es eine Betriebsvereinbarung. Das heißt, so einfach kann sich auch die Bank Austria nicht von ihren Verpflichtungen gegenüber den Bediensteten freikaufen. Da wird es entweder Abschlagszahlungen oder Zuzahlungen geben müssen.

Damit erkenne ich in dieser Situation, meine Damen und Herren, niemanden – weder den Staat noch die Bediensteten –, der benachteiligt ist. Daher ist dies meiner Meinung nach eine runde Lösung, und es ist umso schöner, wenn wir es schaffen, das als Verfassungsgesetz zu beschließen, damit wir nicht der Bank Austria noch irgendein Schlupfloch aufmachen.

Ich glaube, dass es eine gerechte Lösung ist, eine richtige Lösung, und dass all jenen, denen ein Nachteil drohte, kein Nachteil drohen wird. In diesem Sinne verstehe ich die Anfrage in diesem Punkt weniger und kann reinen Herzens dann in drei bis sechs Wochen, je nachdem, wann es hier vorliegt, diesem Gesetz meine Zustimmung ge­ben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.40


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


16.41.00

Bundesrätin Renate Anderl (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Ich kann mich eigentlich in vielen Worten meinem Vorredner anschließen, auch ich verstehe diese Dringliche Anfrage jetzt nicht mehr.

Ich verstehe sie insofern nicht mehr, denn wir haben das letzte Mal hier darüber dis­kutiert, dass nicht der Steuerzahlen diese 7 Prozent zahlen muss, dass nicht dieje­nigen, die jetzt schon im ASVG sind, mitzahlen müssen.

Dann steht in Ihrem Antrag (Bundesrat Jenewein: Das ist kein „Antrag“!) – in Ihrer Anfrage, das wurde verhindert „durch die öffentliche Debatte und auch durch die Geheimverhandlungen“ – ich weiß zwar nicht, was genau Geheimverhandlungen sind (Bundesrat Jenewein: Wenn das Parlament nicht informiert ist!) „zwischen der Bank und dem Ministerium“. – Ich bedanke mich dafür, dass in der Klammer noch steht: „mit tatkräftiger ‚Unterstützung‘ der Gewerkschaften“. (Bundesrat Jenewein: Das steht unter Apostroph!) Laut Ihrer Anfrage steht hier auch, das Sozialministerium, der Sozial­minister, habe sich dafür eingesetzt, dass es jetzt 22,8 Prozent sind. Es ist natürlich auch unser Anliegen, dass sich ein Unternehmen seiner Verantwortung nicht entziehen kann. Das ist keine Frage.

Ich möchte auch noch ein bisschen näher darauf eingehen – da es auch Kollege Rösch wieder erwähnt hat und ja auch in der Anfrage darauf eingegangen wird –, dass


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