BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 38

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Wir gelangen zuerst zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und zu Vorhaben des Rates für das Jahr 2015.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Bericht des Bundesministers für Lan­desverteidigung und Sport betreffend Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission und zu Vorhaben des Rates für das Jahr 2016.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.06.313. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. März 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrück­gabe­gesetz – KGRG) (880 d.B. und 1015 d.B. sowie 9550/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich bitte um die Bericht­erstattung.

 


11.06.52

Berichterstatterin Mag. Daniela Gruber-Pruner: Hohes Präsidium! Herr Minister! Geschätzte KollegInnen! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 17. März 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kultur­güterrückgabegesetz – KGRG).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 29. März 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Be­schluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

11.07.50

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

11.08.174. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 17. März 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (1011 d.B. und 1016 d.B. sowie 9551/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Blatnik. Ich bitte um den Bericht.

 


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