BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 42

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Die Österreichische Nationalbibliothek als herausragende Gedächtnisinstitution Öster­reichs ist die geeignete Einrichtung, das „Haus der Geschichte“ zu beherbergen. Um das „Haus der Geschichte“ organisatorisch an die Österreichische Nationalbibliothek anzubinden, ist eine entsprechende Anpassung des Bundesmuseen-Gesetzes erfor­derlich. Die vorliegende Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes gibt dem Projekt einen organisatorischen und budgetären Rahmen und klärt damit seinen rechtlichen Status innerhalb des Verbandes der Bundeskultureinrichtungen. Vor allem werden aber das Verhältnis von Nationalbibliothek, „Haus der Geschichte“ und Staatsarchiv zueinander und auch der Rahmen für die Kooperation mit den Ländern festgelegt.

Für die dreijährige Errichtungsphase ab 2016 sind für das Projekt rund 53 Millionen € vorgesehen.

Ergänzend zu dieser Gesetzesnovelle sieht ein Entschließungsantrag die rasche Vorlage einer Studie zu den Finanzierungsdetails vor.

Meine Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

11.21


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Herr Bundesrat Stögmüller hat sich zu Wort ge­meldet. Ich erteile ihm dieses.

 


11.21.52

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehr­ter Herr Minister! Mit der heutigen Gesetzesvorlage soll die Grundlage für die Errichtung des „Hauses der Geschichte Österreich“ geschaffen werden. Wir haben bei dieser Gesetzesvorlage einige Zweifel, nämlich bei der inhaltlichen Ausrichtung, bei der Organisation und den finanziellen Auswirkungen, die dieses Gesetz, dieses „Haus der Geschichte“ mit sich bringt.

Ich möchte auf diese Punkte kurz eingehen und komme zunächst zu den Bedenken, die wir in organisatorischer Hinsicht haben. Ein großer Dorn im Auge ist uns der wis­senschaftliche Beirat, der hier geschaffen werden soll. Dieser wissenschaftliche Beirat wirkt mit bei der Bestellung der Direktorin/des Direktors, bei der fachlichen Ausrichtung des „Hauses der Geschichte“, zum Beispiel durch Beratung der DirektorIn, wie der Kollege von der FPÖ schon erwähnt hat, erstattet nach öffentlicher Ausschreibung einen ungereihten Vorschlag an die Geschäftsführung der Österreichischen National­bibliothek für die Direktorenposten. Diese sechs MitgliederInnen werden für drei Jahre bestellt, zwei vom Bundeskanzleramt, zwei vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, eines von den Bundesländern, und eines ist der General­direktor des Staatsarchivs. – Gut, das einmal zum Überblick.

In den Erläuterungen heißt es zur Bestellung der MitgliederInnen des Beirates – ich zitiere –: „Ein besonders Naheverhältnis zu politischen Parteien oder deren Organisa­tionen, sollte vermieden werden.“ – Ja, das ist uns Grünen ein wirkliches Anliegen, dass es hier zu keinen parteipolitischen Besetzungen kommt. Ich spreche hier schon den von Ihnen bereits ernannten Leiter des HGÖ an, Dr. Oliver Rathkolb.

Ich zitiere Armin Thurnher vom „Falter“, der über Rathkolb sagte, er ist ein in der Kreisky-Ära geprägter Sozialdemokrat. (Bundesrat Todt: Ist das eine Schlechtig­keit?) – Ich erinnere noch einmal: Ein Naheverhältnis sollte ja vermieden werden, aber eben nur „sollte“.

Also man sieht schon wieder ein bestimmtes Naheverhältnis zu Parteien. Ich glaube, dass das unbestreitbar ist, dass es nicht möglich ist, Rathkolb, SPÖ, die Verhältnisse hier auseinanderzudividieren. (Bundesrätin Posch-Gruska: Aber nicht mit Schlechtem


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