BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 52

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gelingt, aber eben ohne den historischen, zeitgeschichtlichen Kontext. Da haben wir jetzt eine neue Chance, und das Haus der Geschichte schließt da tatsächlich eine Lücke. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Die Angst um die Habsburger Monumentalbauten verstehe ich nicht so ganz. His­torische Gebäude mit heutiger Architektur zu kombinieren ist eine Herausforderung, entspricht aber gerade dem Geist eines solchen Hauses der Geschichte. Das kann durchaus reizvoll sein. Dass es auch gelingt, zeigen wunderbare Beispiele wie unser Museumsquartier oder hoffentlich auch der Umbau unseres Parlamentes.

Auf der Homepage des Hauses der Geschichte wird mehrfach betont, dass der Austausch mit der Bevölkerung aktiv gesucht werden wird. Die Bevölkerung wird sogar eingeladen, sich aktiv in die Gestaltung dieses Hauses einzubringen. Ich sehe darin eine sehr große Chance, das Interesse der Bevölkerung an dieser Einrichtung zu steigern und vor allem auch Schätze aller Art, die in der Bevölkerung vorhanden sind, zu heben. Ich meine damit natürlich nicht nur materielle Schätze.

Im Jahr 2018 begehen wir das 100-Jahr-Jubiläum unserer Republik. Das wäre doch ein hervorragender Anlass, der Öffentlichkeit dieses Haus zugänglich zu machen. Ich weiß, dass das vielleicht ein zu ambitioniertes Ziel ist, aber es wäre schön. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

12.01

12.01.10

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mag. Pisec, Kolleginnen und Kollegen vor, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates mit der beigegebenen Begründung Ein­spruch zu erheben.

Es ist hiezu eine namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“, das bedeu­tet Einspruch, oder „Nein“, kein Einspruch. Ich bitte um deutliche Äußerung.

Ich ersuche nun die Schriftführung um den Aufruf der Bundesrätinnen und Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Blatnik geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite