BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 57

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um die vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion, intelligentes und nachhaltiges Wachstum, die Bewältigung all der Flüchtlingsfragen, die die EU etwas in Atemlosigkeit verharren lässt, und all die Fragen der EU-Außen- und Sicherheitspolitik.

Eine Reihe von Dingen haben wir in der EU-Ausschusssitzung – nicht wahr, lieber Kollege Edgar Mayer – behandelt. Wir haben diesbezüglich klarerweise einige negative Stellungnahmen abgegeben, etwa dass wir bei der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion die Ausschüsse für Wettbewerbsfähigkeit schlichtweg als entbehrlich erachten.

Wir haben gestern zum Online-Warenhandel und zur digitalen Agenda eine negative, ablehnende Stellungnahme abgegeben, vor allem, weil das in der Wirtschaft und bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen mehr Unsicherheit schafft. Das ist die glatte Umgehung dessen, was der Bundesrat ja schon einmal einstimmig in einer begrün­deten Stellungnahme betreffend das Kaufrecht abgelehnt hat – wir brauchen kein zusätzliches Kaufrecht. Der Online-Warenhandel ist eigentlich nur eine Umgehung dieser ursprünglichen Ablehnung.

Wir haben in diesem Bericht das Europäische Semester mit dem Frühwarnbericht für die Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte. Da Österreich ja Kandidat für die Tiefenanalyse war, sind wir schon sehr gespannt, was da herauskommt. Wichtig ist natürlich, dass ein verstärkter Fokus – das ist aus unserer Sicht äußerst positiv – auf den beschäftigungs- und sozialpolitischen Themen liegt und – wir werden das im Zusammenhang mit den Finanzen noch besprechen – was die Währungsunion betrifft.

Eine heikle Frage, die sich in diesem Bericht befindet – wir haben das gestern lange diskutiert –, ist der Beitritt oder Nichtbeitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Das ist sicher eine ganz schwierige Sache. Als Europarat-Mitglied muss ich das hervorheben: Es gefällt nämlich vielen nicht, dass es dann erstmals möglich ist, über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – das ist eine der Errungenschaften; Papst Franziskus hat bei seinem Besuch gesagt, der Euro­päische Gerichtshof für Menschenrechte sei das Gewissen Europas, wobei ich interessant finde, wo ein Kirchenmann in Europa das Gewissen ansetzt – eine Individu­albeschwerde gegen die Union einzubringen.

Das ist die Stärke, dass jeder Mensch in Europa mittels eines Zettels, einer Serviette oder eines anwaltlichen Schreibens dort eine Individualbeschwerde einbringen kann. (Bundesrat Mayer: Bierdeckel!) – Bierdeckel, Klopapierrollen: Wir haben alles schon gesehen. Das ist der einzige Gerichtshof der Welt, der jeden Tag 24 Stunden offen ist.

Das ist schwierig. Der Europäische Gerichtshof hat ja diesbezüglich gesagt, dass das mit dem primären Unionsrecht nicht vereinbar ist. Gleichzeitig besteht aber die unions­rechtliche Verpflichtung der Europäischen Union, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beizutreten. Das wird mit Sicherheit eine interessante Frage.

Wichtig in diesem Vorhabensbericht – vor allem für mich als Vertreter der Bundes­haupt­stadt – ist, dass die Europäische Union endlich den Wert der Städte für die Entwicklung in Europa erkennt, mit der Urban Agenda, der Urban Policy ein ganz eigenes Instrument hat, das über Regionen beziehungsweise über Mitgliedstaaten hinausgeht, und sieht, dass beim Trend zu den Städten und zum urbanen Ballungs­raum ganz neue Fragen kommen. Deshalb kann ich das nur unterstreichen.

Vor wenigen Wochen gab es in Wien eine große Konferenz, bei der man am Beispiel von Barcelona, Oslo, Wien und Paris die Entwicklung urbaner Räume betrachtet hat. Man sieht, welche ganz andere Dynamik da hineinkommt. Für unsere kleinen Städte in Österreich ist es aber auch wichtig – da gibt es die Riga-Deklaration –, dass man sie nicht vergisst und nicht deren Bedeutung übersieht.

 


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