BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 71

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jedoch ausschließlich um Materien ging, für die Frau Staatssekretärin Steßl zuständig war, zum Beispiel um die Dienstrechts-Novelle.

Wenn wir von den Gepflogenheiten in diesem Hause abgehen wollen, dann bitte ich nun, einen Beschluss zu fassen, dass diese Berichte immer den Regierungsmitgliedern zugeordnet werden, die in der gleichen Sitzung mit einer anderen Gesetzesmaterie befasst werden. Die erste Möglichkeit, mit dem zuständigen Bundesminister, Herrn Bundesminister Dr. Ostermayer, darüber zu diskutieren, war eben die heutige Sitzung. Dem vorangegangen ist die Ausschusssitzung, bei der wir ausführlich über diese Berichte diskutiert haben.

Ich bitte daher alle jene, die sich heute hier kritisch geäußert oder es bedauert haben, dass die Zeitnähe nicht gegeben ist, mit der wir diese Materie in der Länderkammer behandeln, den Zeitablauf zu berücksichtigen und die bisherigen Usancen in diesem Haus zu reflektieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.23


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dr. Ostermayer. – Bitte.

 


13.23.41

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Ich mache es ganz kurz. Die inhaltliche Diskussion wäre ja tatsächlich – analog zu den Debatten zur Budgeterstellung und anderen – mit den Präsidenten des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes zu führen. Sie sind, wie wir wissen und wie es in einem Rechtsstaat gehört, unabhängig. Wir können auch relativ schwer beeinflussen, wann die Berichte vorgelegt werden. Üblicherweise werden sie jeweils im ersten Halbjahr vorgelegt, also zum Beispiel im ersten Halbjahr 2015 für das Jahr 2014.

Es hat Umstellungen gegeben, das wurde auch von mehreren Seiten lobend erwähnt: die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Es war – das muss man ganz ehrlicher­weise sagen – ein Großprojekt, über das mehr als ein Vierteljahrhundert diskutiert wurde, wo wir es dann geschafft haben, dass es tatsächlich einstimmig beschlossen wurde. Dieses Projekt hat vermutlich dazu geführt, dass der Bericht des Verwaltungs­gerichtshofes erst im Herbst vorgelegt wurde und gemäß der Usance, beide Berichte gemeinsam vorzulegen, auch mit entsprechender Verzögerung der Regierung und anderen zugeleitet wurde.

Ich gehe davon aus, dass die Berichte für das Jahr 2015 entsprechend früher vorgelegt werden und daher auch früher hier im Bundesrat diskutiert werden können. Vielen herzlichen Dank allen, die die positive Entwicklung des Großprojektes Verwaltungsge­richtsbarkeit, also Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit und Landesverwaltungsgerichts­barkeit, entsprechend angemerkt haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.25

13.25.10

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die gegenständlichen Berichte zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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