BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 70

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wir mit dieser Debatte über die Tätigkeitsberichte 2014 sehr spät dran sind. Mich würde eigentlich schon interessieren, woran das jetzt wirklich liegt. Ich hatte nämlich den Ein­druck, dass es am Bundesrat liegt, dass es nicht bei Eintreffen auf die Tagesordnung gekommen ist, denn die Tätigkeitsberichte 2015 sind kurz vor dem Fertigwerden oder sind von den Gerichten bereits fertiggestellt. Es ist bei diesen Debatten ja auch sehr interessant, diese Informationen einfließen zu lassen. Wenn es also tatsächlich am Bundesrat liegt, dann habe ich wirklich die dringende Bitte, das zeitnah auf die Tagesordnung zu bringen.

Beide Berichte sind ausgezeichnet, und vielen Dank auch dafür! Es rechtfertigen diese Berichte wirklich ein breites Vertrauen in unser Rechtssystem.

Zum Bericht aus dem Verfassungsgerichtshof: Schon beim letzten Tagesordnungs­punkt habe ich zu E-Government und unseren Ansprüchen daran gesprochen. Ich möchte das hier noch einmal verstärken. Der Verfassungsgerichtshof hat auch eine Präsenz auf Twitter, er twittert also inzwischen. Die Reaktionen darauf sind durchwegs positiv. Die Website des Verfassungsgerichtshofs zählte im Jahr 2014 immerhin 400 000 Visits. Sie ist aber leider nicht barrierefrei, also da ist noch einiges zu verbessern. Ich hoffe, dass gerade auch auf dieser Website dann Informationen in „Leichter Lesen“ zu finden sind, weil ja viele der von den Urteilen Betroffenen zum Beispiel Asylfälle sind, das heißt, Menschen mit oft schlechten oder mangelhaften Deutschkenntnissen, die dann ebenfalls davon profitieren würden.

Zum Verwaltungsgerichtshof: Es ist ja eigentlich wirklich erstaunlich und erfreulich, mit welcher Unaufgeregtheit oder – sollte man eher sagen – Souveränität und Effizienz die größte Reform des österreichischen Rechtsschutzsystems da über die Bühne gegangen ist. 2014 war das erste Jahr, in dem das neue System zur Anwendung kam, womit erste Erfahrungen vorliegen.

Die Zahl der offenen Verfahren ist gesunken. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist gut – auch im internationalen Vergleich. Es gibt bezüglich Budget und personeller Ausstattung entsprechende Wünsche, um dieses Niveau zu halten. Ich glaube, diese sind wohlwollend angekommen.

Wir werden beide Berichte gerne zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.20


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. Ich erteile es ihm.

 


13.20.58

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Erlauben Sie mir einige Anmerkungen in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Verfassungsaus­schus­ses, nachdem nun drei Mitglieder des Bundesrates eine Selbstbeschuldigung ausgesprochen haben, und zwar in dem Sinn, dass der Bundesrat so spät diesen Bericht beraten und darüber Beschluss fassen konnte.

Ich möchte diesbezüglich auf die bisherigen Usancen in diesem Haus hinweisen. Der Bericht wurde vom Herrn Bundeskanzler am 27. November diesem Hause zugeleitet. (Bundesrat Mayer: 2016!) – Ja, 2016 war es. – Aber bleiben wir beim bloßen Ablauf: Am 27. November wurden uns diese Berichte vom Herrn Bundeskanzler zugeleitet. Am 15. Dezember fand zwar eine Sitzung des Verfassungsausschusses statt, bei der es


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