BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 69

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Und dies wirkt sich ja dann auch in weiterer Folge wieder auf die Verfahrensdauer aller Verfahren aus, weil hier natürlich ein sehr großer Arbeitsaufwand anfällt, und auch auf die Verwaltungs- und vor allem auf die Gerichtskosten, die der Republik entstehen.

Dieses Faktum ist zuerst auch schon angesprochen worden, auch im Jahr 2015 hat es schon einen massiven Anstieg der Zahl der Verfahren in Asylangelegenheiten beim VfGH gegeben. Insgesamt gab es, wie uns die Frau Präsidentin Bierlein informiert hat, letztes Jahr 3 550 Fälle, und davon waren allein 1 560 Fälle in Asylverfahren. Man merkt also schon, dass der VfGH hier sehr eingedeckt ist.

Einen kurzen Ausblick möchte ich auch noch auf die weitere Tätigkeit des VfGH geben. 2014 hat der VfGH die sogenannte Vorratsdatenspeicherung wegen Verfassungs­widrig­keit aufgehoben. 2016 hat der Nationalrat das sogenannte Staatsschutzgesetz beschlossen, der Bundesrat hat es mit Mehrheit durchgewinkt. Wir haben schon gemeinsam mit den Grünen angekündigt, dass wir auch hier den Weg zum VfGH suchen werden, da wir der Überzeugung sind, dass wir in diversen Aspekten, die wir hier schon debattiert haben, auch hier möglicherweise eine Verfassungswidrigkeit erleben müssen.

Dann heute ganz brandaktuell: Im Wiener Landtag wurde nach 9 Uhr eine Novelle zur Wiener Bauordnung beschlossen, die aus unserer Sicht in gleichheitswidriger Art und Weise die Einrichtung und den Betrieb von Asylwerberquartieren erleichtert. Da werden Nachbarrechte teilweise mit Füßen getreten. Wir haben auch diesbezüglich schon angekündigt, dass wir im Rahmen einer Drittelbeschwerde das auch an den VfGH herantragen werden.

Ein Kapitel im VfGH-Bericht hat geheißen: Der VfGH in den Medien. – Ja, auch die Medienarbeit funktioniert einmal besser, einmal schlechter. Grundsätzlich gibt es eine sehr, sehr gute Homepage, es gibt auch sehr gute Pressekonferenzen, wo in wichtigen und besonders interessanten Fällen dann die Entscheidung im Nachhinein brand­aktuell kommentiert und vor allem auch erklärt wird. Leider gab es heuer auch schon das Gegenteil – und da dürfte ich auch im Sinne des ÖVP-Verfassungs­sprechers Gerstl sprechen, nämlich mit seinen Worten –, wo der VfGH-Präsident Holzinger eindeutig zu weit gegangen ist, weil er, obwohl es noch gar kein konkretes Papier gegeben hat, als VfGH-Präsident bereits im Vorhinein zu der Obergrenze gesagt hat: Das ist sowieso verfassungswidrig!

Da würden wir uns schon wünschen, dass der VfGH seinen Aufgaben so nachkommt, dass er erst konkrete Sachverhalte und konkrete Gesetze, Verordnungen und der­gleichen beurteilt und nicht im Vorhinein schon sozusagen eine Rechtsberatung anbietet, denn sonst könnte man sich ja auch in anderen Bereichen dann öfter einmal wünschen, dass der VfGH eine Stellungnahme abgibt, und die gibt es ja logischer­weise auch nicht. Aber vielleicht wurde er auch nur von den Medien falsch oder stark unvollständig zitiert, das mag ja auch manchmal vorkommen.

Also abschließend kann man, von 2014 bis jetzt und in die Zukunft gesehen, sagen: Es wird sicher nicht ruhiger, aber sicherlich spannender werden. Wir wünschen natürlich den Richterinnen und Richtern der Höchstgerichte alles Gute bei ihrer Tätigkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


13.17.24

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kollegen und Kolleginnen! Es ist immer wieder das Thema angeschnitten worden, dass


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