BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 68

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Reiches gibt, wo es zu scheinbaren Hauptteilungen gekommen ist, wo Gemeinden enteignet wurden, aber dann eben unter Verweis auf diese neue Möglichkeit, die das Parlament auch dem Verwaltungsgerichtshof eingeräumt hat, hier eine Prüfung dieser Frage mit dem lapidaren Verweis daraufhin unterbleibt, dass es sich eben um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handeln würde. In diesen Bereichen kann man sicherlich noch diskutieren, vielleicht auch nachjustieren.

Aber generell kann man feststellen, dass die Qualität des Rechtsstaates deutlich ge­stiegen ist. Ein Kompliment an das Bundeskanzleramt natürlich und an die für die Verfassung dieser beiden Berichte Zuständigen. Unsere Fraktion erlaubt sich, in diesem Falle eine zustimmende Kenntnisnahme beider Berichte zu empfehlen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.10


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Raml. – Bitte.

 


13.10.43

Bundesrat Mag. Michael Raml (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte mich an dieser Stelle für meine Fraktion auch noch einmal herzlich bei den beiden Präsidentinnen des VfGH und des VwGH bedanken, erstens für den Bericht, den wir leider – wie die Frau Kollegin schon richtig erwähnt hat – hier heute etwas spät behandeln. Aber ich denke, es ist wirklich nicht die Schuld der Gerichtshöfe, dass wir erst heute dazu kommen. Und ich wollte mich vor allem auch dafür bedanken, dass wir auch am Dienstag noch eine ganz interessante Diskussion im Ausschuss haben durften, weil es nämlich wirklich interessant war, am Ende des ersten Quartals des Jahres 2016 auch schon ein bisschen eine Rückschau auf 2015 zu bekommen. Denn 2015 war ja ein sehr, sehr spannendes Jahr.

Was lässt sich aus den vorliegenden Berichten herauslesen? Was kann man vielleicht auch für die Gegenwart und für die Zukunft interpretieren? – Lobenswert ist – auch das möchte ich nicht mehr ewig verbreitern –, dass es bei beiden Gerichtshöfen im inter­nationalen Vergleich eine sehr kurze Bearbeitungsdauer gegeben hat. Aber – und das möchte ich hier noch einmal im Plenum anmerken – uns wurde von den beiden Vize­präsidentinnen doch auch ganz eindeutig vermittelt, dass eine kurze Bearbeitungs­dauer natürlich auch das entsprechende Personal erfordert. Und ich denke, das sollten wir unterstützen und vor allem auch in unsere Klubs weitertragen, dass für das Personal natürlich auch das entsprechende Budget zur Verfügung gestellt werden muss.

Beim VwGH hat sich herausgestellt: Diese Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle scheint zu greifen. Viele Altfälle konnten aufgearbeitet werden. Man findet jetzt auch viel bes­ser im RIS, im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes, die Entscheidun­gen der einzelnen Landesverwaltungsgerichte, des Bundesverwaltungsgerichts und so weiter.

Zum VfGH: Ja, die Tätigkeit des VfGH stand und steht – das muss man ganz ehrlich festhalten – im Zeichen der Völkerwanderung oder auch Flüchtlingskrise. Hier ist schon teilweise der Eindruck da – und ich denke, da habe ich nicht unrecht –, dass doch eine große Anzahl an NGOs Asylwerber geradezu dazu ermutigen, jedes Mal den vollen Rechtsweg einzuschlagen. Das ist grundsätzlich ein gutes Recht. Ich finde es aber nicht ganz fair, wenn man Menschen etwas vormacht, obwohl es eine teilweise sehr deutliche Rechtsprechung gibt und diese Verfahren eigentlich im Vorhinein schon mit großer Aussichtslosigkeit sozusagen überschattet sind. Das zeigen dann auch die Statistiken bei den Abweisungen und bei den Zurückweisungen.

 


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