BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 67

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ein herzliches Dankeschön an all jene Personen, die hier mitgewirkt haben. Unsere Fraktion wird diese Berichte zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.05


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Dr. Köll. – Bitte.

 


13.05.52

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da Kollegin Adelheid Ebner schon sehr viel Detailliertes aus den beiden Berichten des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes gebracht hat, darf ich mir vielleicht noch ein paar grundsätzliche Feststellungen dazu erlauben. Es ist durch diese Reform zu einer deutlichen Verbesserung für unsere Hilfesuchenden in rechtlichen Angelegenheiten gekommen. Der Rechtsschutz konnte ausgeweitet werden, und es haben sowohl Verfassungsgerichtshof als auch Verwaltungsgerichtshof eine wesentlich kürzere Verfahrensdauer zu verzeichnen gehabt, als das in den Vorjahren der Fall war. Man kann hier absolut davon sprechen, dass der Rechtsstaat in Österreich weiter an Qualität gewonnen hat.

Wir haben gehört, dass es eine Vielzahl an Verfahren im Bereich der Asylrechts­verfahren geben wird. Die Prognose aus dem Jahre 2013 betrug für 2014 rund 10 000 Fälle. Das bedeutet – und darauf hat ja auch der Präsident des Verwaltungsgerichts­hofes, Dr. Rudolf Thienel, hingewiesen –, dass man hier mit personellen Veränderun­gen noch etwas vorsichtig sein sollte. Man sollte also hier nicht personelle Ressourcen einsparen, sondern vorsichtig damit umgehen.

Auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Dr. Gerhart Holzinger, hat darauf hingewiesen, dass es durch die neuen Aufgaben des Verfassungsgerichtshofes sogar ein Mehr an personellen Ressourcen brauchen wird, beispielsweise durch die Einfüh­rung der neuen Instrumentarien der Gesetzesbeschwerden. Ich darf hier exemplarisch nur zwei Bereiche herausheben. Uns allen ist die Erkenntnis der Verfassungswidrigkeit der früheren Regelung der Vorratsdatenspeicherung oder die Feststellung der Verfas­sungskonformität im Bereich der bevorzugten Vergabe von Kassenstellen für Ärztinnen im Bereich des Frauenarztberufes in Erinnerung. Das sind nur zwei Beispiele.

Interessant im politischen Bereich ist natürlich auch die Tätigkeit des Verfassungs­gerichtshofes als Schlichtungsinstanz, was die parlamentarischen Untersuchungsaus­schüsse betrifft.

Grundsätzlich muss man feststellen – und wir hatten da ja im zuständigen Ausschuss schon einmal eine spannende Diskussion mit dem Präsidenten Dr. Holzinger –, dass es seit 2012 ja bekanntlich auch dem Verwaltungsgerichtshof möglich ist, die Behandlung von Beschwerden oder Revisionen mit dem Verweis darauf abzulehnen, dass es sich dabei nicht um eine grundsätzliche Rechtsfrage handelt. Das war vorher nicht möglich. Da müssen wir uns selbst in beiden Kammern des Parlaments bei der Nase nehmen, denn hier gibt es natürlich noch gewisse Unschärfen und vielleicht auch Probleme für Rechtssuchende. Es wird hier beispielsweise nicht immer möglich sein, ganz von der Einzelfallgerechtigkeit abzugehen, und ich übe hier natürlich bewusst keine Kritik an höchstgerichtlichen Entscheidungen, das steht mir nicht zu. Aber es geht darum, ob unsere Höchstgerichte die Behandlung einer Rechtsfrage einfach grundsätzlich ablehnen können.

Das kann man im Bereich der steirischen Zwangszusammenlegungen von Gemeinden dann vielleicht genauso erörtern und diskutieren, wie beispielsweise im Falle der Agrargemeinschaftsfragen in Tirol, wo es auch noch Fälle aus der Zeit des Dritten


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