BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 121

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Aufnahmeland jene im Verhältnis zu Drittstaatsangehörigen. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Heute haben im Übrigen im oberösterreichischen Unterausschuss Experten und Expertinnen die Kürzungspläne als rechtswidrig verurteilt. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht, das ist einfach falsch! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Gut, Sie können das dann gerne richtigstellen, falls Sie andere Informationen als wir haben. Wir haben genau diese.

Weiters sollte jedenfalls – und da werden Sie mir recht geben – gerade dem Bundesrat bekannt sein, dass es sogenannte Ziele aus der Bund-Länder-Vereinbarung aus dem Jahr 2006 gibt – da geht es um einheitliche Mindeststandards in allen Bundesländern, und zwar im praktischen, alltäglichen Vollzug – sowie auch die damals vereinbarte harmonisierte landesgesetzliche Regelung, was die Sozialhilfe anbelangt. Das wurde nicht nur nicht erreicht, sondern das wird aktuell von einzelnen Bundesländern bewusst untergraben. Kurz: Weder existiert eine bundeseinheitliche soziale Absicherung für Menschen in Problemlagen, noch wurden bundesweit einheitliche Vorgehensweisen und Standards etabliert.

Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse erscheint es uns deshalb sehr dringend, dass der Bund zur Verbesserung der Lage der Betroffenen und zur Erreichung der selbst­gewählten Ziele von seinem im Artikel 12 Bundes-Verfassungsgesetz festgelegten Recht auf Erlass eines Grundsatzgesetzes zur Mindestsicherung Gebrauch macht. Wir haben 18 Fragen formuliert, auf die wir gerne Antworten von Ihnen hören würden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

16.42


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Stöger. – Bitte.

 


16.42.26

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Präsidium! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es dürfte ja eine Besonderheit sein, in drei Sitzungen vier Anfragen zu beantworten. Aber das freut mich insbesondere, weil ich ein Anhänger auch davon bin, die Stellung und die Rolle des Bundesrates insgesamt zu stärken.

Ich glaube, dass gerade das Thema Mindestsicherung ein Thema ist, mit dem sich der Bundesrat ganz intensiv auseinandersetzen muss, und zwar, wo es darum geht, in Österreich einheitliche Regelungen zustande zu bringen, wo aber insgesamt die Gesetz­gebung Ländersache ist. Da geht es darum, dieses Land Österreich in der Verwaltung regional zu gestalten. Da geht es aber auch darum, in den Rechts­ansprüchen und in den Zugängen der Menschen gemeinsame Rechte und Bedürfnisse der Menschen in Österreich zu beschreiben.

Ich möchte auf etwas hinweisen, was mir auch persönlich sehr wichtig ist. Wenn wir über Mindestsicherung reden, dann reden wir über Menschen, die es in dieser Gesellschaft aus unterschiedlichsten Gründen nicht leicht haben. Wir reden von Menschen, die auf Hilfe anderer angewiesen sind. Wir reden von Menschen, die manchmal auch schlichtweg Pech gehabt haben; und das ist nicht aus ihrem eigenen Verschulden oder sonst wie entstanden. Und: Wir reden über Haltungen! Wir reden über Haltungen, wie wir mit anderen umgehen. Ich glaube, das ist auch wichtig.

Gestatten Sie mir als Minister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, die Funk­tionen der Mindestsicherung zu beschreiben. Wir haben – und ich halte das für einen sozialpolitisch wichtigen Schritt –, wir haben es geschafft, mit dem Instrument einer Artikel-15a-Vereinbarung freiwillig in Österreich gemeinsame Positionen einzunehmen.


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