BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 120

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Saller, Schennach, Schödinger, Schreyer, Stöckl, Stögmüller;

Todt;

Weber, Winkler;

Zwazl.

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Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Es liegt ein Antrag der Bundesräte Samt, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Einführung des Blum-Bonus Neu vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

16.37.40 Dringliche Anfrage

der Bundesräte Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Mag. Gerald Zelina, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz be­treffend bundeseinheitliche Bedarfsorientierte Mindestsicherung (3139/J-BR/2016)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über die Dringliche Anfrage der Bundesräte Mag. Dr. Ewa Dziedzic, Heidi Reiter, Nicole Schreyer, David Stögmüller, Gerald Zelina an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

Da die Dringliche Anfrage inzwischen allen Mitgliedern des Bundesrates zugegangen ist, erübrigt sich die Verlesung durch die Schriftführung.

Ich erteile Frau Bundesrätin Mag. Dr. Dziedzic als Antragstellerin zur Begründung der Anfrage das Wort. – Bitte.

 


16.38.35

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Selten war eine Dringliche Anfrage aus unserer Sicht so dringlich, wir haben heute jedenfalls keine Themenverfehlung. Die Mindestsicherung ist nämlich in aller Munde, und mehr noch: Seit gestern liegt der Bundesregierung ein Gutachten vor, zu dem es aber unterschiedliche Interpretationen der Regierungsparteien gibt. Umso mehr wollen wir Klarheit haben.

Ungeachtet dessen, dass die Mindestsicherung weniger als 1 Prozent des gesamten Sozialbudgets ausmacht, präsentierte gestern in Oberösterreich die schwarz-blaue Landesregierung ihre Kürzungspläne für anerkannte Asylwerber, Asylwerberinnen und subsidiär Schutzberechtigte. Sie sollen künftig nur mehr 365 € plus einen an Auflagen gebundenen Integrationsbonus von 155 € , in Summe also 520 € statt wie bisher 914 €, an Mindestsicherung erhalten. Wir wissen zum einen alle, dass eine unzu­reichende Existenzsicherung noch mehr soziale Probleme schafft und auch weniger soziale Sicherheit bedeutet. Sie kennen vielleicht das Gutachten, das gestern vorgelegt wor­den ist, wo klargestellt wird – und Sie haben auch selber auf genau diesen Passus verwiesen –, dass die Status-Richtlinie der EU in Bezug auf Sozialhilfe und medizi­nische Versorgung bei Flüchtlingen die Gleichbehandlung im Verhältnis zu Staats­bürgern fordert und in Bezug auf den Zugang zu Wohnraum und die Freizügigkeit im


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