BundesratStenographisches Protokoll852. Sitzung / Seite 144

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Was logisch ist und auf der Hand liegt: Das ist für Menschen, die in Armut leben, das sind Menschen, die keine Mittel zum Leben haben. Diese sollen doch nicht abdriften, womöglich kriminell werden, weil sie andere Möglichkeiten suchen, zu Geld zu kom­men, um durchzukommen. So viel zu polemischer Unlogik … (Bundesrat Samt: Das ist Polemik, Frau Kollegin!) – Nein, das ist keine Polemik! Wenn Menschen kein Geld zum Leben haben, dann suchen sie nach Möglichkeiten, zu Geld zu kommen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ sowie des Bundesrates Gödl.)

Ja, deswegen sage ich, 72 Prozent der Bevölkerung in Österreich betrachten die Mindestsicherung nicht als „soziale Hängematte“, sondern als Armutsprävention.

55 Prozent der österreichischen Bevölkerung sagen, dass Mindestsicherung unab­hängig vom Aufenthaltsstatus und gleich sein sollte für alle – und dass es da keine Differenzierung geben sollte.

Ich glaube, diese Debatte wird uns noch länger beschäftigen – und ich appelliere daher jetzt auch an die Logik, die Ihnen vielleicht mit der Zeit sichtbar machen wird, dass es, wenn wir da nicht eingreifen, wenn wir diesen Menschen nicht helfen, viel mehr soziale Probleme geben wird, und zwar Probleme öffentlicher und sozialer Natur. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

In diesem Sinne diskutieren wir gerne weiter. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ.)

18.11

18.11.10

 


Präsident Josef Saller: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Stögmüller, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend bundeseinheitliche Bedarfsorientierte Mindestsiche­rung vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Es ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden. Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Absatz 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“. Ich bitte um eine deutliche Äußerung.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alpha­betischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Stöckl geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

 


Präsident Josef Saller: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Nein“.

Die Stimmabgabe ist beendet.

 


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