der Flüchtlinge ausgerichtet unterstützend tätig zu sein, wahrnehmen wollen. Wir haben das in den letzten Jahren getan. Das ist eine unserer Grundaufgaben.
Auf der anderen Seite haben wir aber bestimmte Beschränkungen hinsichtlich der Kapazitäten im Zusammenhang mit innerer Sicherheit und anderen Themen. Deswegen haben wir uns, insbesondere auch durch Einbeziehung der Balkanstaaten, bemüht, eine Änderung der europäischen Politik in Richtung mehr Solidarität zu erreichen, und das ist letzten Endes auch gelungen. Der Schutz der Außengrenzen war vorher nicht zufriedenstellend ausgerichtet. Das ist jetzt einigermaßen in Vorbereitung, wenn auch noch nicht in dem Ausmaß, in dem wir uns das vorstellen, weshalb es noch bestimmte Notwendigkeiten zur Abklärung im Innenbereich, ebenso wie in Deutschland, betreffend Grenzkontrollen und Grenzmanagement gibt.
Das ist keine erfreuliche Aufgabe, weil das natürlich in Konkurrenz zu den europäischen Freiheiten, wie insbesondere der Bewegungsfreiheit und anderen, steht. Aber das ist unabdingbar, denn tun wir nichts, dann werden die anderen alles unterlassen! Wir können ja derzeit schon sehen, dass gerade die Umsetzung beziehungsweise die mögliche Gefahr, dass am Brenner kontrolliert wird, auch Italien veranlasst hat, entsprechende Aktivitäten zu setzen. Genau das war eigentlich auch das Ziel, und es gilt, auch was Ungarn anbelangt, Ähnliches zu tun.
Die Voraussetzung dafür ist auch diesfalls ein rechtlicher Rahmen. Mit dem Beschluss der notwendigen Änderungen im Asylgesetz haben wir den rechtlichen Rahmen, was Richtwerte oder die Obergrenze anbelangt, geschaffen. Dieses Thema steht auch bei Ihnen heute auf der Tagesordnung: Auch der Bundesrat hat die entsprechende Beschlussfassung vorzunehmen beziehungsweise sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Wenn das erledigt ist, dann ist der nächste Schritt fällig, und der nächste Schritt ist die entsprechende Verordnung. Es ist klar, dass das Gesetz nicht dazu da ist, dass es dann in der Parlamentsbibliothek aufliegt, sondern das Gesetz ist dazu da, dann, wenn die Notwendigkeit besteht, mit der entsprechenden Verordnung angewendet zu werden. Dazu ist es notwendig, die internationale Kooperation zu verstärken. Das hat der Herr Minister so wie auch seine Vorgängerin bereits getätigt, und ich glaube, das ist auch eine wichtige Grundlage dafür, dass wir solidarisch agieren.
Last but not least haben wir auch in Österreich, was den internen Teil des Landes anbelangt, eine Entwicklung, die zur Besorgnis Anlass gibt, nämlich eine Zunahme von Straftaten, insbesondere von Körperdelikten und anderem. Auch diesbezüglich ist der Minister in Absprache mit dem Justizminister bereits tätig geworden. Auch in diesem Bereich ist mit der notwendigen Sensibilität und unter Rücksichtnahme auf andere gesetzliche, menschenrechtliche und sonstige Bestimmungen vorzugehen. Ich glaube aber, im Interesse der Bevölkerung und der inneren Sicherheit ist es ganz, ganz wichtig, sich auch diesem Thema entsprechend zu widmen.
In diesem Sinn möchte ich dem Minister und seiner Vorstellung nicht vorgreifen. Ich glaube aber, sagen zu können: Es ist einerseits die notwendige Kontinuität vorhanden, die für dieses Amt unerlässlich ist, andererseits agiert hier jetzt jemand, der mit seiner Erfahrung und mit seinen Vorstellungen auch eigene Schritte, was Sicherheit anbelangt, setzen wird. – In diesem Sinn hoffe ich auf Ihre breite Unterstützung heute und auch in der Zukunft und danke Ihnen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Bundesräten der Grünen.)
10.26
Präsident Josef Saller: Ich danke dem Herrn Vizekanzler.
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