BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 108

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Manchen gehen die Gesetze wieder zu wenig weit, aber man muss schon ganz klar sagen: Wir bewegen uns hier am Rande des Machbaren, was die Europäische Men­schenrechtskonvention zulässt. Diese haben wir 1958 ratifiziert und später sogar zu einer Verfassungsbestimmung erklärt. Wenn wir nicht nach dieser Menschenrechts­kon­vention handeln, könnten wir verklagt werden.

Darum sind diese Regelungen jene, die machbar sind, die jetzt gut sind, und es geht darum, dass sie auch ordentlich umgesetzt werden. Da habe ich größtes Vertrauen in unseren Innenminister und auch in die Regierung, wie sie jetzt handelt, dass das auch gut umgesetzt werden wird.

Aber wie gesagt, es geht vor allem auch darum, wie die EU handeln wird. Wird dieser Verteilungsmechanismus endlich greifen, der schon lange angekündigt worden ist? Wird es diese Strafzahlungen für Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen, geben? Das könnte auch einmal etwas in Bewegung bringen, denn eines muss uns klar sein: Viele sitzen auf gepackten Koffern, und wenn Europa nicht endlich klare Signale aus­sendet, dass wir keine Zuwanderung mehr vertragen, sondern nur mehr Hilfe für tat­sächlich Hilfsbedürftige geben können, dann wird diese Zuwanderung in diesem Ausmaß, wie im letzten Jahr geschehen, nicht gestoppt werden.

Wir müssen mit unseren Maßnahmen, wie vorher schon gesagt, Druck verteilen. Die Westbalkan-Konferenz war eine sehr gute, richtige und wichtige Maßnahme, weil diese Route geschlossen worden ist. Natürlich gibt es andere Routen, da kommt Druck auf andere Länder zu, die sich natürlich – so wie zuvor Athen – wehren, weil sie nichts damit zu tun haben wollen. Letzten Endes sehen sie aber ein, wie eben auch beim Schließen der Balkanroute, dass es richtig ist. Wir werden von sehr vielen Ländern in Europa für diese Maßnahme gelobt. Es ist richtig, dass der Druck auf andere Länder erhöht wird, damit Europa endlich wach wird und gemeinsam handelt, denn nur so kann dieser Flüchtlingsstrom bewältigt werden.

Schließen möchte ich mit einem Zitat von Richard von Weizsäcker: Das Asylrecht gilt für jene, die uns brauchen, und das Zuwanderungsrecht für jene, die wir brauchen. – Zitatende.

Angesichts der komplexen und zunehmenden Flüchtlingsherausforderung ist es ein Gebot der Stunde, entlang dieses Grundsatzes vorzugehen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.13


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


14.14.14

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Wie sich die Grünen zu der unsäglichen Asylverschärfung, zu diesen Sondergesetzen, aber auch zum Grenzkontrollgesetz positionieren, dürfte weitgehend bekannt sein. In aller Kürze: Nur weil die Einstellung, wie Sie jetzt gesagt haben, in anderen Ländern zu diversen Sachen eine andere sein mag, gilt trotzdem: Der Zugang zu einem fairen Asylverfahren ist ein Grundpfeiler des internationalen Flüchtlings­schut­zes. (Beifall bei den Grünen.)

Die Novelle stellt nicht nur einen tiefgreifenden Einschnitt in ein Menschenrecht dar, sondern wurde auch noch im Eilverfahren und unter Außerachtlassung der parlamen­tarischen Gepflogenheiten durchs Parlament geschleust. Nicht nur der grüne Parla­ments­klub, sondern auch die Mitglieder der Grünen im Bundesrat sprechen sich vehe­ment gegen diese Vorgehensweise – kurzfristiges Zusenden eines 38-seitigen Antrags


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