BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 124

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In diesem Sinne: Jeder in diesem Hohen Haus hat seine politische Heimat, jeder hat natürlich auch seinen Zugang zu den Gesetzen und den Beschlusslagen. Bleiben wir aber argumentativ immer auf einer solchen Ebene, dass man sich noch in die Augen schauen kann! (Beifall bei der FPÖ. – Bundesrat Mayer: Bleiben wir auf dem blauen Teppich!)

15.18


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat.

 


15.18.45

Bundesrat Christoph Längle (FPÖ, Vorarlberg): Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Ich mache es ganz kurz, aber eines kann ich mir einfach nicht verkneifen: Herr Kollege Schödinger, ich muss auf Ihre Ausführungen verweisen. Sie haben vorhin gesagt, dass der einzige Sinn und Zweck dieses Gesetzes sei, dass man an der Grenze Abweisungen durchführen kann.

Da darf ich Sie eines Besseren belehren: Das war nicht nur vor zehn Jahren schon möglich, sondern auch schon vor 15 Jahren, denn ich selbst bin 2002 ... (Ruf bei der ÖVP: Aber nicht bei einem Asylantrag! Dazu brauche ich das jetzige Gesetz! – Bun­desrat Stögmüller: ... Menschenrechte!) – Geh bitte! Da gab es ganz klar den Auftrag, dass die Menschen direkt an der Grenze abzuweisen sind. Was Sie hier gesagt haben, war einfach nicht richtig. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.19

15.19.30

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Die Abstimmung erfolgt getrennt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April dieses Jahres betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005 und weitere Gesetze geändert werden.

Ich lasse über den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben, abstimmen.

Es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 3 der Ge­schäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit „Ja“ oder „Nein“.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alpha­betischer Reihenfolge.

*****

(Über Namensaufruf durch Schriftführerin Junker geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten mündlich bekannt.)

*****

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Ich mache von meinem Stimmrecht Gebrauch und stimme mit „Ja“.

 


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