BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 159

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

schenrufe der Bundesräte Reiter und Stögmüller.) Da fehlt mir auch ein Stück weit das Verständnis, was den KRAZAF betrifft.

Es wurde ja heute auch schon angesprochen: Was sind die Alternativen? – Auch wenn jetzt diese Klage das Thema quasi wieder mit ausgelöst hat: KRAZAF wird nicht nachdotiert werden, ist auch rechtlich nie geregelt worden, und dass der KRAZAF, wenn weitere Forderungen kommen, innerhalb von 60 Tagen Insolvenz anmelden muss und in Wirklichkeit dann niemandem mehr etwas bleibt, ist meiner Ansicht auch nicht die sinnvollste Lösung.

Was mich ebenfalls ein bisschen stört, ist der Ausdruck, dass man das mit dem Thema Palliativ- und Hospizversorgung „behübschen“ will. Ich glaube, man muss das jetzt doch aufklären: In dieser Gesetzesvorlage zur Abwicklung des KRAZAF steht drinnen, dass das Geld, das nach der Auflösung des Fonds übrig bleibt, der Bundesgesund­heitsagentur zugeführt wird. Daraufhin hat es einen zusätzlichen Entschließungsantrag im Nationalrat gegeben – es war ja angedacht, dass das für ambulante und stationäre Leistungen eingebracht werden soll –, um das Geld dann dem Palliativ- und Hospiz­bereich zukommen zu lassen.

Meiner Ansicht nach ist das ein wichtiger Bereich. Ich glaube, diese Enquete-Kom­mission „Würde am Ende des Lebens“, in der auch ich Mitglied war, war eine unglaub­lich wichtige Einrichtung. Alle, die dabei waren, auch die Expertinnen und Experten, haben sehr aktiv daran gearbeitet und sehr viele Überlegungen angestellt. Heraus­gekommen sind 51 Empfehlungen. Eine dieser ganz wichtigen Empfehlungen war es, dass ein Palliativ- und Hospizforum eingerichtet wird, das dafür sorgt, dass die Be­schlüs­se und Empfehlungen umgesetzt werden – das hat man ja Gott sei Dank schon gemacht.

Eines ist aber auch klar, es liegt ganz klar auf der Hand, dass kein Mensch sagt: Mit diesen vielleicht 800 000 € ist das Problem gelöst! Ich glaube, das ist von niemanden, der dieses Thema diskutiert hat, in den Mund genommen worden, weil allen klar ist – und es gibt da ganz klare Berechnungen, gerade für die Jahre 2016 und 2017 –, dass es für den zusätzlichen Ausbau des Palliativ- und Hospizbereiches jährlich 18 Mil­lionen € mehr braucht. (Bundesrätin Reiter: Ja!)

Dieses Thema ist jetzt auch Thema im Finanzausgleich, wobei ich auch hoffe, dass das einen guten Weg geht. Ich verwehre mich aber dagegen, dass es nun so hingestellt wird, als ob wir dem Ganzen einfach ein nettes Mascherl geben und dann glauben, wir haben die Palliativ- und Hospizwelt gerettet. – Das meint sicher niemand von uns, und ich bin auch sehr froh, dass man dem Thema die Wichtigkeit gibt.

Daher darf ich abschließend noch einmal sagen: Ich bin der Überzeugung, auch wenn es jetzt Jahre gedauert hat, dass dieses Abwicklungsgesetz der richtige und einfach der sinnvolle Weg ist, um jetzt endlich einmal Rechtssicherheit zu schaffen.

Wir werden dem auch zustimmen, und ich hoffe, dass man dann, wenn der KRAZAF abgewickelt ist, dem Entschließungsantrag folgt – das wünsche ich mir wirklich sehr – und diese Mittel, die jetzt noch in dem Fonds sind, der Palliativ- und Hospizbetreuung in Österreich zugutekommen, denn jeder Euro, der in diesen Bereich geht, ist ein gut investierter Euro. Es sind Investitionen für Menschen, die sich eine menschenwürdige Betreuung einfach verdient haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Bundesräten der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

17.30


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite