BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 158

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dass man das vorhandene Geld für die Palliativ- und Hospizversorgung verwenden möchte.

Wie viel das genau ist – 800 000 € oder1,2 Millionen € –, ist nicht bekannt. Im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung löst man damit sicherlich gar nichts, da bräuchte es ganz andere Beträge. Allein für das Jahr 2016 ist da die Rede von Gesamtkosten von 146,7 Millionen €, aber dieser ganze Bereich, von dem auch wir in Enqueten gehört haben und für welchen immer wieder bestätigt wird, wie wichtig und notwendig er ist und wie sehr es die Notwendigkeit eines Ausbaus gibt, ist ja auch bis heute in keiner Weise finanziell abgesichert oder organisatorisch im Gesamtsystem verankert.

Wir lehnen diese Gesetzesvorlage ab, weil ich es für ungeheuerlich finde, dass sich zehn Jahre lang niemand um eine Abwicklung gekümmert hat, man das Ganze treiben ließ und – wie im Ausschuss auch angeklungen ist – es vielleicht noch immer treiben würde, hätte Hainburg nicht geklagt.

Meiner Meinung nach ist das, was da geschehen ist, diese Misere, leider sympto­matisch dafür, was im Finanzierungsbereich der Krankenanstalten beziehungsweise im Gesundheitsbereich generell läuft oder eben nicht läuft.

Ich weiß nicht, ob Sie sich jemals ein Organigramm zur Krankenanstaltenfinanzierung angesehen haben. Ich habe mir überlegt, das in der Sitzung herzuzeigen, aber da müsste man schon eine Fahne nehmen, damit Sie überhaupt noch etwas lesen können. Es ist unglaublich! (Bundesministerin Oberhauser: Gesundheits­finanzierung!) – Ja, Gesundheitsfinanzierung. Aber auch wenn man die Krankenanstaltenfinanzierung herausnimmt: Auch das ist von einer unglaublichen Komplexität, wer da aller einzahlt und wer wieder herausnimmt. Ich zweifle inzwischen schon daran, dass es überhaupt in Österreich jemanden gibt, der sich da wirklich auskennt und auch weiß, an welcher Schraube man drehen müsste oder könnte, um eine bestimmte Wirkung zu erzeugen, denn wahrscheinlich müssten eben – und das zeigt dieser Vorfall – große Bereiche erst durchjudiziert werden, um irgendwie Klarheit zu schaffen.

Das wirkliche Drama ist, dass es anscheinend in den Finanzausgleichsverhandlungen auch nicht in Richtung mehr Transparenz, klarerer Strukturen und so weiter geht. Viel­mehr scheint das von dem verzweifelten Versuch des Weiterwurschtelns gekenn­zeich­net zu sein. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) – Ja, das ist unsere Befürchtung, dass das so geht. Ich weiß nicht, ob Sie aus den Finanzausgleichsverhandlungen bessere Signale kennen, dass es da vielleicht mehr Klarheit, größere Transparenz und weniger Verluste mit unzähligen Transfers und Fonds und so weiter gibt.

Wie gesagt, ich fürchte, es wird so weitergewurschtelt. Wir aber werden dieser Geset­zesvorlage, dieser Bestimmung nicht zustimmen. (Beifall des Bundesrates Stögmüller.)

17.26


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Ledl-Rossmann. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


17.26.19

Bundesrätin Sonja Ledl-Rossmann (ÖVP, Tirol): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Als vierte Rednerin zu diesem Thema, werde ich jetzt nicht ein viertes Mal die Geschichte des KRAZAF erklären; gerade die Kollegin Ebner hat das ja auch sehr ausführlich gemacht, aber ich möchte doch noch zwei, drei Dinge erwähnen.

Frau Kollegin Reiter, ich verstehe das nicht ganz, wenn man als Hauptbegründung, warum man nicht zustimmt, anführt: Ich stimme nicht zu, weil man das die letzten Jahre nicht geregelt hat! – Jetzt will man es regeln, und man stimmt nicht zu. (Zwi-


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