BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 157

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gemeinnützige Krankenanstalten verteilt wurden. Zusätzlich hatte der KRAZAF auch eine überregionale Planungs- und Steuerungsfunktion. Die Krankenanstalten mussten genaue Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel die Durchführung der Kostenrechnung, beziehungsweise auch eine Leistungsstatistik abgeben.

Mit der Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung haben die Aufgaben des Fonds ab 1997 die Bundesgesundheitsagentur sowie die neun Lan­desgesundheitsfonds übernommen. Da der KRAZAF ab dem Jahre 1997 keine Aufgabe mehr hatte, stellte sich natürlich die Frage, warum er weiter existiert und nicht aufgelöst wurde.

Ein Grund für den Weiterbestand ist möglicherweise bei den Rechtsstreitigkeiten innerhalb der öffentlichen Hand zu suchen, die nunmehr schon seit 20 Jahren andau­ern. Die Politik hat Handlungsbedarf gesehen und wird den Fonds nun auflösen. Wenn nämlich Klagen eintreten, müsste eventuell der Steuerzahler für bis zu 1,3 Milliarden € aufkommen. Ein Beispiel ist die von Hainburg eingebrachte Klage, die im letzten Jahr vorerst gewonnen wurde, aber, wie gesagt, noch durch weitere Instanzen geht, bei welcher der Streitwert 250 000 € plus Zinsen und Verfahrenskosten beträgt.

Um jetzt weitere Klagen abzuwenden, ist die Abwicklung dieses Fonds, des KRAZAF, auch sehr wichtig, und es ist begrüßenswert, dass das Fondsvermögen von derzeit ungefähr 800 000 € in die Hospiz- und Palliativversorgung fließen soll.

Meiner Meinung nach erfolgt die Abwicklung auch im Sinne der Steuerzahler, die nicht unbedingt wollen, dass ihr Geld in Rechtsstreitigkeiten versickert, sondern eher, dass dieses Vermögen in die Hospiz- und Palliativversorgung hineinfließt. Das sind Geld­mittel, die für die Betreuung von Menschen auf ihrem letzten Weg Verwendung finden, womit ein wichtiger Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet wird.

Unsere Fraktion stimmt dieser Vorlage zu. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Stögmüller.)

17.20


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


17.20.48

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Das KRAZAF-Abwicklungsgesetz: KRAZAF klingt mir als Kommunalpolitikerin der damaligen Zeit noch in den Ohren, damit hatte man öfter zu tun, aber seit 1996 gibt es den KRAZAF nicht mehr; er wurde eben durch das LKF-System abgelöst. Seither ist er vom Bund, den Ländern, Gemeinden und den Sozialversicherungen nicht mehr dotiert worden und inaktiv. Trotzdem steht er heute auf der Tagesordnung, denn aufgelöst wurde er bislang nicht.

Wenn Hainburg nicht geklagt hätte, dann würde er weiter so vor sich hin dümpeln, er wäre mit 1,2 Millionen €, die da herumliegen, irgendwie scheintot. In diesem Zusam­menhang: Frau Minister, bitte lösen Sie den Fonds, der das Stammzell-Register bis jetzt geführt hat, auf und führen Sie die Mittel, die dort vielleicht noch liegen, ent­sprechend in die neue Gesellschaft über! Aber das sei nur nebenbei gesagt.

Hainburg hat geklagt, die Forderungen wurden auch in zweiter Instanz vom Ober­landesgericht Wien im November 2015 bestätigt. Es könnte jetzt sein, dass es analog zu Hainburg auch noch weitere Forderungen gegenüber dem KRAZAF gibt und dass sich das eben zu dieser KRAZAF-Lücke von 1,3 Milliarden €, die da im Raum stehen, auswächst. Woher soll man die nehmen? – Das heißt, der Fonds müsste in Konkurs gehen, es drohen endlose Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang. Daher versucht man jetzt, den KRAZAF gesetzlich aufzulösen, und behübscht das damit,


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