BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 156

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Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen nunmehr zum 11. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.

 


17.15.07

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Herr Präsident! Ich bringe den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz über die Abwicklung des Krankenanstalten-Zusammen­arbeitsfonds (KRAZAF-Abwicklungsgesetz).

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Bundesrat Krusche zu Wort. – Bitte.

 


17.15.43

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Man hat nun ungefähr 20 Jahre gebraucht, um anlässlich eines Gerichtsurteils des Oberlandesgerichts Wien darauf aufmerksam zu werden, dass offensichtlich ein Handlungsbedarf besteht, und man zieht die Reißleine. Zumin­dest ist es auch in den Medien so formuliert worden.

Man macht das nun in Form eines Anlassgesetzes, das dann so quasi auf Bevorratung beschlossen wird. Das Geld, das noch in diesem Fonds zur Verfügung steht – man rechnet, dass 800 000 € übrigbleiben werden –, kommt dann der Palliativversorgung zugute, was ja durchaus begrüßenswert ist.

Allerdings würde das Geld ohne diesen Anlassfall weiterhin auf einem faktisch unver­zinsten Konto wie vergessen schlummern. Man hat fast den Eindruck, dass wir es ja üppig haben, weswegen wir uns das leisten können. Wenn man das nicht machen würde, drohen angeblich Klagen in der Höhe von bis zu 1,3 Milliarden €. Das Skurrile dabei ist, dass es sich dabei um Streitigkeiten innerhalb der einzelnen Gebietskörper­schaften der öffentlichen Hand handelt.

Das Ganze ist also ein Beweis dafür, wie chaotisch das Finanzierungssystem des ganzen Gesundheitswesens in Österreich ist, sodass solche Dinge passieren können und solche Gesetze beschlossen werden müssen. Wir werden diesem Gesetz daher nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.17


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Ebner zu Wort. – Bitte.

 


17.17.51

Bundesrätin Adelheid Ebner (SPÖ, Niederösterreich)|: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Den KRAZAF, den Kran­kenanstalten-Zusammenarbeitsfonds gibt es seit dem Jahre 1997 nicht mehr. Er wurde ersetzt durch die leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung.

Welche Aufgaben hatte der KRAZAF damals? – Er war in Österreich von 1978 bis 1996 ein bestehender Fonds zur Finanzierung unserer Krankenhäuser. Gespeist wurde er aus Mitteln der Umsatzsteuer und der Sozialversicherung, wobei die Mittel an


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