BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 191

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19.19.16

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte ZuhörerInnen hier und zu Hause! In dieser Sammelnovelle wird die Erweiterung des Handyverbots am Steuer ganz groß angepriesen. Eine Aus­weitung erfolgt auf SMS-Schreiben und so weiter, also alles, was nicht Telefonieren und nicht Navigationsgerät-Benützen ist. Eigentlich war das de facto auch schon bisher verboten, nur war es einfach nicht dezidiert aufgezählt.

Auslöser für diese Novelle war dann auch – das haben wir im Ausschuss gehört – die Anfechtung einer Strafe. Die Person hat das damit begründet, dass sie nur am Handy „gewischt“, aber nicht telefoniert hat. Womöglich hat sie also während der Autofahrt sogar im Internet herumgesurft, was meiner Meinung nach ja noch viel schlimmer wäre.

Im vorliegenden Gesetz gibt es also wirklich eine Konkretisierung, was man darf und was nicht; das ist sicher eine Verbesserung, aber aus unserer Sicht ein bisschen Schein­aktivität in Sachen Verkehrssicherheit. Beim Handy am Steuer ändert sich nämlich auch mit der Präzisierung nichts daran, dass der Lenker oder die Lenkerin angehalten werden muss, um bestraft zu werden. Das ist auch der zentrale Grund dafür, dass man sich nicht besonders fürchten muss, erwischt zu werden, obwohl jetzt – das haben wir auch im Ausschuss gehört – daran gearbeitet wird, dass Front­radarfotos, auf denen Handys am Ohr eindeutig und deutlich zu erkennen sind, auch ausgewertet werden dürfen. Das halte ich persönlich für sehr positiv.

Aber noch einmal zurück zu dem, was wir kritisieren: Handy am Steuer wird auch nicht zum Führerscheinvormerkdelikt wie in 17 anderen EU-Staaten. Auch die Strafhöhe bleibt eine der niedrigsten in Europa. Wenn man einen der Hauptgründe für Ablenkung am Steuer ernsthaft beseitigen möchte, dann braucht es wirklich engagiertere Maß­nahmen.

Prinzipiell gut finden wir das Verbot der Tachomanipulation, also der Manipulation des Kilometerstands von Fahrzeugen, samt Verwaltungsstrafe dafür. Das ist eine Ver­besserung für die Verkehrssicherheit und für den Konsumentenschutz. Aber auch das ist – wie die Novelle zum Handy am Steuer – ein bisschen Scheinaktivität in Sachen Konsumentenschutz. Die Strafbarkeit für Tachomanipulation ist ja grundsätzlich gut. Es ändert aber nichts daran, dass Tachos auch weiterhin leicht zu manipulieren und diese Manipulationen schwer nachzuweisen sind. Wir denken, dass sich für die Konsu­menten und die Konsumentinnen faktisch kaum etwas ändern wird.

Es gibt noch einige kleine Punkte, die in dieser Novelle umgesetzt wurden. Alles in allem ist sie uns aber nicht mutig genug, es fehlen viele wichtige Dinge, daher lehnen wir diese Vorlage ab.

19.22


Präsident Josef Saller: Als Nächster ist Herr Bundesrat Novak zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.22.09

Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hand aufs Herz: Wer hat nicht schon einmal im Auto ohne Freisprecheinrichtung telefoniert oder gesimst oder ein SMS gelesen? Kollegin Schreyer hat das ja schon sehr ausführlich erklärt. Wir waren da wahrscheinlich alle schon mit dabei.

Dass das bis jetzt noch nicht bestraft worden ist, ist ohnehin eine Sensation. Aber leider Gottes ist es so, dass man durch diese permanente Erreichbarkeit, die notwen­dig ist, und durch diesen Druck immer glaubt, man muss das Handy bei sich haben,


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