BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 192

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

abheben und telefonieren. Bei einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle ist Ablen­kung die Ursache.

Ich möchte noch etwas Interessantes dazu anführen: Täglich werden mehr Telefonate, nämlich 900 000, ohne Freisprechanlage geführt und 200 000 SMS aus fahrenden Autos gesendet. Mit dieser Verschärfung des Gesetzes wurde jetzt klargestellt – und das lese ich jetzt vor –, „dass Handys nur mit einer Freisprecheinrichtung zum Tele­fonieren oder als Navigationssystem verwendet werden dürfen“ und das „Schreiben und Lesen von SMS (...) sowie das Surfen im Internet“ verboten sind.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das umsetzbar ist. Wenn ich mit dem Auto fahre und mein Handy mit dabei habe, dann liegt das meistens irgendwo am Sitz daneben. Jetzt muss mir ein Polizist bitte erklären, wenn er mich aufhält, ob ich ein Mail oder ein SMS geschrieben oder ob ich gerade eine Telefonnummer eingetippt habe. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das Nächste ist, dass es keine Anzeige gibt. Wenn er mich telefonieren sieht, kann er mich nicht anzeigen. Er muss mich anhalten und sofort abstrafen. Ihr seid Polizisten, ihr wisst, wie das funktioniert. Mir kann keiner erklären, dass ein Polizist zu mir sagt, dass ich ein SMS oder ein Mail gelesen beziehungsweise getippt habe und versucht habe, zu telefonieren. Ich denke, was dieses System anbelangt, wird man noch etwas korrigieren müssen.

Kollegin Schreyer hat schon über die Manipulation des Kilometerstands gesprochen. Wir wissen, dass 800 000 Autos zugelassen werden und dass ein großer Teil davon, 5 bis 12 Prozent der in der EU verkauften Gebrauchtwagen, manipuliert wird. Bis jetzt war nur eine Betrugsanzeige im Nachhinein möglich, wenn man gemerkt hat, dass ein Auto zu einem überhöhten Preis mit zu vielen Kilometern verkauft worden ist. Durch diese Novelle sind jetzt Strafsanktionen möglich.

Der dritte Punkt dieser Novelle beinhaltet im Sinne der Verwaltungsvereinbarung, dass Versicherungsunternehmen künftig per Gesetz zur Einrichtung einer Zulassungs­evi­denz und einer Deckungsevidenz für Kfz-Versicherungen angehalten sind.

Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Insgesamt sind die Neuerungen, die diese 32. Kraftfahrgesetz-Novelle mit sich bringt, sehr begrüßenswert. Meine Fraktion wird dem zustimmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

19.25


Präsident Josef Saller: Als Nächster ist Herr Bundesrat Preineder zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


19.25.49

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die drei wesentlichen Punkte wurden von den Kollegen bereits angesprochen. Der erste Punkt ist die Schaffung einer Deckungsevidenz hinsichtlich Versicherungsbestätigungen beziehungsweise Nicht­­­haftungsanzeigen, sodass es zu einer Verwaltungseinsparung kommt. 270 000 Mel­dungen können entfallen.

Der zweite Punkt ist der, der uns alle wahrscheinlich am meisten beschäftigt, das Telefonieren im Auto. Da die Handys besser wurden, gibt es jetzt zusätzliche Verbote bezüglich SMS, E-Mail und dergleichen.

Frau Kollegin Schreyer, Sie haben gesagt, der Strafrahmen sei zu gering. Wir haben auch im Ausschuss diskutiert, ob man das feststellen kann, man muss angehalten werden. Ich denke auch, dass das Vergehen ein variables ist: Schreibe ich ein SMS, wenn ich bei einer roten Ampel stehe, oder schreibe ich ein SMS bei 140 km/h auf der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite