BundesratStenographisches Protokoll853. Sitzung / Seite 204

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jekten zusätzliche EU-Zuschüsse bekommen werden. Sie wissen, dass wir große Projekte vorhaben. In diesem Zusammenhang ist meines Erachtens eine kräftige finanzielle Unterstützung seitens der Europäischen Union nicht nur verkehrspolitisch, sondern auch für den Wirtschafts- und Industriestandort von großer Bedeutung.

Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Punkt ansprechen, mit dem ich auf euro­päischer Ebene noch nicht zufrieden bin. Das ist die Frage der menschlichen Dimension des Verkehrs. Ich glaube, wir sind alle gefordert, dass wir sehr sorgsam darauf achten, dass es insbesondere bei Arbeits-, Sozial- und Entlohnungsbe­din­gungen im Verkehr, beim grenzüberschreitend tätigen Personal zu einheitlichen Aus­legungen kommt. Da gibt es zweifelsohne noch Verbesserungspotenzial, weil gerade in diesem Bereich immer wieder auch Wettbewerbsverzerrungen auf der Tages­ordnung stehen.

Vor dem Hintergrund der Entwicklungen des Vierten Eisenbahnpakets kann ich jedenfalls sagen, dass wir auf unsere ÖBB – wie wir uns in den letzten Jahren entwickelt haben – meines Erachtens zu Recht stolz sein können. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass Österreich auf seine ÖBB stolz sein kann. Und das hat letztlich auch einen Namen, und zwar jenen des erfolgreichen Vorstandsvorsitzenden Christian Kern. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Vielen Dank für die breite Unterstützung. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie bei Bundesräten der FPÖ.)

20.11


20.11.10Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir dürfen Herrn Bundesminister Stöger recht herzlich im Bundesrat begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

20.12.1924. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für Ver­braucherzahlungskonten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Verbraucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Ver­braucher­zahlungskontogesetz – VZKG) erlassen wird und das Konsumen­ten­schutzgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (1059 d.B. und 1095 d.B. sowie 9579/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Wir gelangen nun zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Posch-Gruska. Ich bitte um den Bericht.

 


20.12.52

Berichterstatterin Inge Posch-Gruska: Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Vergleichbarkeit von Entgelten für Verbraucher­zah­lungs­konten, den Wechsel von Verbraucherzahlungskonten und den Zugang zu Ver­braucherzahlungskonten mit grundlegenden Funktionen erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden.

 


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