BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 91

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Im Prinzip hat das alles bereits gegolten, denn bisher gab es kaum Möglichkeiten, Ver­fahren gegen ausländische Unternehmen wirksam zu führen. Schon seit dem 1. Mai 2011, als die erste Regelung gegen das Lohn- und Sozialdumping verabschiedet wur­de, wurden 6 451 Fälle von Unterentlohnung in Österreich festgestellt. Kontrolle ist wich­tig, Kontrolle sichert die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Kontrolle darf aber nicht zu Überbürokratisierung führen.

Wir beschließen nun heute mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz ein wirksames Instrumentarium zur Bekämpfung der unlauteren Machenschaften. Lohn- und Sozialdumping ist kein Kavaliersdelikt. Besonders im Baubereich, im Tourismus und in der Landwirtschaft tauchen immer wieder Fälle von Arbeitnehmern auf, die zu wenig Lohn erhalten oder auch gar nicht bei uns gemeldet sind.

Nun wird die EU-weite Kooperation unter den Behörden grenzüberschreitende Straf­verfahren erleichtern und auch die Vollstreckung und Strafbescheide vereinfachen. Lohn- und Sozialdumping darf kein lohnendes Geschäft sein, und das gilt besonders für den grenznahen Raum. Inländische Unternehmen geraten immer mehr unter Druck, wenn ausländische Unternehmen mit Kampfpreisen aufgrund von niedrigen Lohnkosten un­terbieten.

Auftraggeber sollen in Zukunft auch stärker darauf achten, keine Firmen zu beschäfti­gen, die ihren Mitarbeitern zu wenig Lohn zahlen. Für mich als Privatperson gilt: Wenn ich inländische Unternehmen beschäftige, ist in erster Linie der Auftragnehmer für die korrekte Entlohnung von Subfirmen verantwortlich.

Sehr geehrter Herr Minister Stöger, Sie haben im Nationalrat betont, das Lohn- und So­zialdumping-Bekämpfungsgesetz sei ein Meilenstein für mehr Fairness und Gerech­tigkeit. Ich glaube, wir haben auch eine andere aktuelle Debatte zum Thema Fairness und Gerechtigkeit: Es ist nicht fair, dass diejenigen, die tagtäglich hart für ihren Le­bensunterhalt arbeiten, die Dummen sind. Es ist nicht fair, dass Mindestsicherungs­bezieher mehr bekommen als Menschen, die arbeiten gehen und dafür Steuern zah­len. Es ist nicht fair, dass Menschen, die ihr ganzes Leben lang eingezahlt und gear­beitet haben, in ihrer Pension weniger bekommen als Menschen, die erst vor Kurzem nach Österreich gekommen sind und keinen Cent in unser System eingezahlt haben.

Fair wäre es, wenn wir endlich die Deckelung von 1 500 € an Geldleistungen für Mehr­personenhaushalte einführen würden. Fair wäre es, die volle Mindestsicherung erst ab einer durchgehenden Anwesenheit von fünf bis sieben Jahren in Österreich auszube­zahlen, ähnlich dem Modell in Dänemark.

Sehr geehrter Herr Sozialminister, Sie haben das Gutachten von Professor Mazal, das vor zwei Wochen präsentiert wurde, gesehen: Eine Deckelung ist rechtlich möglich. Wir vergessen leider in der politischen Debatte oft, dass zum Bezug von Mindestsicherung noch zahlreiche Begünstigungen hinzukommen: Befreiung von Rundfunkgebühr, Re­zeptgebühr und so weiter.

In vielen Gesprächen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern betonen immer alle, dass der Vorschlag der Deckelung richtig und notwendig ist. Seitens Niederösterreich darf ich dem Herrn Minister an dieser Stelle mitteilen, dass für uns die Deckelung der Min­destsicherung im Rahmen der neuen Artikel-15a-Vereinbarung umgesetzt werden muss. Das wäre ein weitaus größerer Meilenstein für mehr Fairness und mehr Gerechtigkeit am Arbeitsplatz. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesrätin Winkler.)

14.26


Präsident Josef Saller: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stögmüller. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


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