auch, denn genau das, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, würde ja dem Lohndumping und der Schwarzarbeit Tür und Tor öffnen und vor allem den Druck auf den Arbeitsmarkt noch weitaus mehr erhöhen. Unser gemeinsames Ziel kann doch nur sein: Wir vollziehen einen europäischen Schulterschluss, um Lohn- und Sozialbetrug mit allen Mitteln zu bekämpfen. Genau aus diesem Grund begrüße ich, dass wir mit der Zustimmung zu diesem Gesetz dabei sind, seit 2011 bestehende Regelungen nochmals nachzuschärfen und vor allem auch in einem eigenen Gesetz zu fassen.
Mit den neuen Regelungen sind wir jetzt einen Schritt weiter, um Unterentlohnung zu bekämpfen und gleichzeitig auch für einen fairen Wettbewerb zu sorgen. Wir brauchen keine Grenzen zu schließen, weil vielleicht auch aus Österreich einige ins Ausland entsandt werden. Ich möchte jenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nicht die Beschränkung auferlegen, dass sie das nicht tun können.
Es ist schon lange geltendes Recht, dass Beschäftigte ausländischer Unternehmen nach österreichischem Kollektivvertrag bezahlt werden müssen, wenn sie vorübergehend bei uns hier in Österreich arbeiten, und auch Anspruch auf die gleichen Ruhezeiten oder auch Urlaubszeiten haben.
Allerdings ist es nicht immer einfach, Verfahren gegen ausländische Unternehmen zu führen und verhängte Strafen wegen der Bezahlung von Dumpinglöhnen und ähnlicher Delikte zu vollstrecken. Die aktuelle Änderung zum Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz sieht aber in der Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinien auch die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verwaltungsstrafen vor. Und auch das ist ein ganz wichtiger Aspekt in diesem Gesetz.
Und, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, lieber Kollege Rösch, auch das ist kein Geheimnis: Die Branchen, wo am meisten Lohndumping stattfindet, sind Hochbau, Baustellenarbeit, aber auch Bereiche wie Tourismus und Gastronomie. Aber gerade der Bereich Bau ist ja jene Branche, die am meisten davon betroffen ist und daher natürlich auch am meisten von diesem Gesetz profitiert, weil vor allem auch durch die neue Auftraggeberhaftung, die für alle Lohnansprüche grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer gilt, ein ganz wesentlicher Punkt erfasst worden ist, nämlich dass diejenigen, die den Auftrag geben, auch dafür haften.
Für mich ist dieses Gesetz ein sehr wichtiger, vor allem ein richtiger Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit, mehr Fairness, aber auch für mehr Chancengleichheit auf dem heimischen Arbeitsmarkt. Daher wird meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.21
Präsident Josef Saller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Kern. – Bitte, Frau Bundesrätin.
14.21
Bundesrätin Sandra Kern (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf meiner Kollegin Anderl in vielen Bereichen zustimmen. Wir diskutieren und beschließen heute ein wichtiges Gesetz für faire Entlohnung, für fairen Wettbewerb, gegen Lohn- und Sozialdumping und für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Es geht aber auch um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen, denn wenn man die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet, gefährdet man auch Arbeitsplätze in Österreich. Im Jahr 2015 gab es insgesamt 133 680 Entsendungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Österreich. Schon bisher galt die Regel, dass ausländische Arbeitnehmer bei Beschäftigung in Österreich nach dem österreichischen Kollektivvertrag bezahlt werden. Darüber hinaus gelten die gleichen Ruhezeiten und der Urlaubsanspruch.
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