BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 99

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14.53.51

Bundesrätin Marianne Hackl (ÖVP, Burgenland): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr stolz, und als stol­ze Burgenländerin ist es mir ein großes Bedürfnis, dass ich heute zu diesem Tages­ordnungspunkt rede. Den, um den es hier geht (eine Flasche Uhudler auf das Redner­pult stellend), habe ich auch mitgenommen, denn der soll dabei sein. (Allgemeine Hei­terkeit und Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es geht um den Uhudler bei uns im Südburgenland, das ist uns ein sehr großes Anlie­gen. Das ist ein sehr großes Thema, das uns seit längerer Zeit bewegt und das bei uns im Burgenland sehr hohe Wellen geschlagen hat. Das ist eigentlich ein Phänomen, das man immer wieder in der Politik erlebt. So ist es auch in diesem Fall, wo es ver­gleichsweise zwar nur um eine geringe Rebfläche geht, aber dies hat medial eine Rie­sendebatte ausgelöst.

Es ist ein bisschen wie der Kampf David gegen Goliath: Auf der einen Seite das große Regelwerk auf der europäischen Ebene, auf der anderen Seite ein paar aufrechte Win­zerinnen und Winzer, die den Direktträgerwein mit dem Namen Uhudler forcieren, de­nen aber von der Europäischen Union gesagt wird, dass sie das nicht dürfen. Bei den Konsumentinnen und Konsumenten wird der Uhudler aber immer beliebter, es ist da­her schon verständlich, dass das Thema medial sehr präsent ist.

Zugleich ist es aber auch notwendig, dass es ein EU-Reglement gibt. Nationalratsab­geordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich verhandelte damals als Landwirtschaftsmi­nister die EU-Weinmarktordnung, da es auf europäischer Ebene, weil eben der Wein so gut geht, Bestrebungen gegeben hat, festzulegen, dass man in ganz Europa auch in Ungunstlagen Wein auspflanzen darf.

Österreich hat gemeinsam mit Partnern gesagt: Das wollen wir nicht, wir wollen, dass nur in bestimmen Regionen Wein angepflanzt wird, damit wir unseren Qualitätsweg nicht gefährden! – Das ist zum Glück gelungen. Gleichzeitig aber sagte die Europäi­sche Union, dass sie die Direktträgersorten, die sich um den Uhudler ranken, nicht will.

Trotzdem ist es aber wichtig, den Uhudler abzusichern, denn er ist mehr als ein Wein, er ist nicht nur bloß ein Getränk. Der Uhudler ist nicht nur ein Thema für Weinliebha­ber, sondern in der ganzen Region eine Marke für die Hoffnung. Er ist ein Symbol für das Südburgenland, für meine Heimat. Durch enorme Abwanderung gibt es bei uns wenig Arbeitsplätze, daher ist der Einsatz richtig, damit es eine Unterstützung in der Region gibt. Die Winzerinnen und Winzer haben inzwischen eine enorme Qualitätsstei­gerung erreicht, durch ihren Fleiß haben sie den Markt erobert.

Wenn man beispielsweise vor Kurzem in Wien Am Hof beim sogenannten Kul(t)inarium war, dann hat man gesehen, dass Tausende Besucher täglich mit Begeisterung bur­genländische Produkte verkostet haben, unter anderem auch unseren Uhudler. (Zwi­schenruf des Bundesrates Mayer.) Oder die Veranstaltung „Komm’ ins Paradies!“: Das ist ein Fest im Südburgenland, das jedes dritte Mai-Wochenende stattfindet, bei dem es neben dem Uhudler auch verschiedene andere regionale Produkte gibt, die man ge­nießen kann, bei dem eine Region ihre Spezialitäten präsentiert und sich so wirtschaft­lich selbst hilft.

Die neuen Bestimmungen sehen nun vor, Weine aus Direktträgerrebsorten – aus de­nen die beliebte regionale Spezialität hergestellt wird – vom Wein- in den Obstweinbe­reich zu übertragen. Damit wird der Uhudler auch EU-rechtlich abgesichert. Die Vor­schriften für Wein – önologische Verfahren, Kellerbuch, Kataster – bleiben dabei aber auf­recht.

Es ist sinnvoll und auch notwendig, die Ursprungsbezeichnung für die traditionellen süd­burgenländischen Anbaugebiete des Uhudlers zu schützen. Damit wird die starke Mar-


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