BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 101

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Weins, Obstweins sehr begrüßen. Es ist eine interessante Kulturpflanze und sowohl aus Perspektive der KonsumentInnen als auch hinsichtlich der Erhaltung von pflanzenge­netischen Ressourcen von herausragender Bedeutung.

Vorübergehend stehen österreichweit auch auf nationaler Ebene gewisse Möglichkei­ten offen, um eine wirksame und schlüssige Lösung betreffend das Inverkehrbringen von Weinen aus nicht klassifizierbaren Rebensorten zu schaffen. Und, wie gesagt, hier ist die Lösung Obstwein prinzipiell auch zu begrüßen.

Die nun vorliegende Weingesetz-Novelle ist Garant dafür, dass österreichische Erfolgs­weine und dieser Weg auch weiterhin gewahrt bleiben. Vor allem der Herkunftsschutz steht da besonders im Mittelpunkt.

Rieden sind auch unter Beachtung des Irreführungsverbots verpflichtend zu bezeich­nen. Eine Gemeinde darf als geografische Angabe auf dem Etikett nur genannt wer­den, wenn zumindest 85 Prozent des Weins auch aus dieser Gegend, aus dieser Ge­meinde stammen. Der Weinbaukataster wird auf das Integrierte Verwaltungs- und Kon­trollsystem umgestellt. Das Rebflächenverzeichnis wird in Zukunft nicht mehr von der Bundeskellereiinspektion geführt, sondern von Landesstellen, und bei uns in Niederös­terreich wird dies die Bezirksverwaltungsbehörde übernehmen.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf enthält einer­seits wichtige Bestimmungen zur nationalen Umsetzung des neuen EU-Genehmigungs­systems für die Rebpflanzen; zum anderen erlaubt eine Verordnungsermächtigung die Festlegung von konkreten Bedingungen für Sekt und Qualitätssekt. Des Weiteren be­steht in Zukunft die Möglichkeit, nicht klassifizierbare Uhudler-Rebsorten als Obstweine zu vermarkten und damit den Fortbestand des im Geschmack doch sehr typischen Uhudlers zu sichern.

Freuen wir uns, auch in Zukunft ein gutes Glas Wein aus den Topanbaugebieten Ös­terreichs genießen zu können! Österreich ist ein Weinbauland, international anerkannt. Unsere Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.05


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster ist Herr Bundesrat Schererbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


15.06.12

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Frau Präsidentin! Herr Mi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Hackl, ich bin zwar ein Inn­viertler, das ist eine reine Bierregion, aber ich bin auch ein großer Uhudler-Fan. Auch ich bin froh, dass es ihn nach wie vor gibt.

Dieses Weingesetz ist ein sehr strenges und gerechtes, das in weiterer Folge die Qua­lität heimischer Weine stärken wird. Begeben wir uns kurz zurück in den April des Jah­res 1985. Damals wurde einer der größten Wirtschafts- und Lebensmittelskandale in Ös­terreich – und Europa – bekannt. Millionen Liter Wein wurden beschlagnahmt, weil eini­ge Produzenten den Wein mit Diethylenglykol, einem minderwertigen Alkohol, der auch als Frostschutzmittel eingesetzt wird, versetzt hatten. Diethylenglykol galt bei einigen Win­zern als Zaubermittel, um dem Wein mehr Körper zu verleihen und den sogenannten Extraktwert, der als ein Qualitätsindikator zu bezeichnen ist, zu erhöhen. Auf diese Wei­se wurden Weine geringerer Qualität zu Prädikatsweinen aufgewertet. Das Nachzu­ckern ist bei österreichischem Wein mit der Qualitätsstufe Qualitätswein weinrechtlich nicht zugelassen.

Als Glykolwein machte das Gepansche bald in den Medien die Runde. Diethylenglykol ist zwar toxisch, aber es konnten dank der meist geringen Konzentration im Glykolwein


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