BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 104

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gestellt. Dabei war es notwendig, auch die Ertragsbegrenzungen anzuheben, weil die Katasterflächen Bruttoflächen waren und Invekos eben Nettoflächen vorsieht. Das heißt, es wird nicht zu einer Ertragssteigerung kommen, was man vielleicht daraus schlie­ßen könnte, dass die Hektarhöchstmenge von 9 000 auf 10 000 Kilogramm angehoben wird, sondern es entspricht einfach der Realität, um unseren Winzern die Möglichkeit zu geben, ihre Erträge beizubehalten.

Was das Thema Prädikatswein, Ausbruchwein betrifft, wurde bereits erklärt, dass es für Rust eine eigene Bestimmung gibt.

Ansonsten, glaube ich, ist dieses Weingesetz eines, das sich den Gegebenheiten an­passt und den Winzern entsprechenden Spielraum gibt, weil der österreichische Wein durchaus eine Erfolgsgeschichte ist. Kollege Schererbauer hat schon darauf hingewie­sen: Nach dem Weinskandal haben wir da eine sehr, sehr positive Entwicklung ge­nommen, und für mich als Agrarier ist der Wein das positivste Beispiel dafür, dass man mit Qualität und Marketing durchaus Erfolg und auch Anerkennung in der Landwirt­schaft erzielen kann.

Ich hatte gestern das nette Erlebnis, bei der niederösterreichischen Weingala dabei sein zu dürfen. Dort wurden wieder die besten niederösterreichischen Weine prämiert und die besten Winzer ausgezeichnet. Ich darf all jenen, die Landessieger geworden sind, entsprechend gratulieren. Das zeigt, wie hoch das Qualitätsniveau unserer Weine in Niederösterreich, in Österreich ist und dass wir auf diesem Gebiet national und inter­national gute Marktchancen haben. Diese wollen wir auch nutzen, darum stimmen wir diesem Weingesetz zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)

15.16


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte, Herr Minister.

 


15.16.24

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hohes Haus! Ich möchte be­tonen, dass ich mich über diese breite Unterstützung der Regierungsvorlage zur Novel­le des Weingesetzes 2016 sehr freue.

Der Inhalt wurde von den Bundesräten und Bundesrätinnen, die hier gesprochen ha­ben, in hervorragender Weise dargestellt, diesen brauche ich nicht zu wiederholen. Die letzten 30 Jahre der österreichischen Weinwirtschaft sind dank eines hervorragenden Weingesetzes eine Erfolgsgeschichte gewesen. Diese Erfolgsgeschichte wollen wir wei­terschreiben, wollen wir weiterführen. Mit dieser Novelle werden die dafür notwendigen Rahmenbedingungen gesetzt. Ich bedanke mich für die breite Unterstützung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

15.17


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.17.497. Punkt

EU-Jahresvorschau des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Um­welt und Wasserwirtschaft 2016 (III-579-BR/2016 d.B. sowie 9592/BR d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite