BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 103

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Nur ganz kurz abschließend zum Uhudler: Der Uhudler wird aus Direktträgerreben, sprich Hybriden gewonnen, welche um die Jahrhundertwende aus Amerika eingeführt wurden. Fast gleichzeitig kam von dort die Reblaus zu uns und begann ihr Vernich­tungswerk. Eine dagegen resistente Rebe, die sogenannte Amerikanerrebe, wurde nach Österreich importiert, ihr verdanken wir den heutigen Uhudlerwein.

Beim Burgenlandurlaub hat ein Winzer zu mir gesagt – ich zitiere –: Junger Mann, Uhudler trinken muss man sich trauen! (Allgemeine Heiterkeit.) Ich habe mich getraut. Ich habe es auch überlebt. Dieses österreichische Kulturgut haben wir jetzt Gott sei Dank für die nächste Zeit abgesichert.

In vino veritas, im Wein liegt die Wahrheit, und die Wahrheit ist, dass wir diesem An­trag unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.11


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schrey­er. – Bitte.

 


15.12.11

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Wir stimmen dem zu, obwohl wir nicht mit allem ganz einverstanden sind. Es sind ein paar Dinge in dieser Novelle des Weingesetzes drinnen, mit denen wir nicht ganz glücklich sind.

Wir haben schon gehört: Vor allem geht es darum, dass nur mehr Vitis-vinifera-Sorten als Wein gelten sollen, alle anderen Rebenprodukte müssen unter der Bezeichnung Obstwein laufen. Wir finden es weder logisch noch sinnvoll, dass die Gesamtheit der Vorschriften für Traubenwein jetzt auch auf den Obstwein, auf nicht klassifizierte Reb­sorten angewandt wird. Unserer Meinung nach ist das eine Umgehung der EU-rechtli­chen Bestimmung, die wir da sehr nahegelegt sehen.

Auch die Anbaubeschränkungen für Obst sind laut EU-Recht nicht vorgesehen. Durch diese Novelle werden aus unserer Sicht ErzeugerInnen von Obstwein aus nicht klassi­fizierbaren Rebsorten, um die es jetzt hier geht, diskriminiert, nämlich sowohl gegen­über den ErzeugerInnen von Obstweinen als auch gegenüber den ErzeugerInnen von Traubenweinen.

Aber auch bei den Grünen gibt es SüdburgenländerInnen, daher ist es auch uns sehr, sehr wichtig, dass der Uhudler abgesichert wird. Das wollen wir natürlich nicht verhin­dern, daher geben wir dem sehr gerne unsere Zustimmung. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

15.13


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mag. Prein­eder – Entschuldigung, Bundesrat Preineder. – Bitte.

 


15.13.44

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Danke für die Graduierung, Frau Präsidentin! (Allgemeine Heiterkeit.) Geschätzter Herr Bundesminister! Ich darf zu die­sem Weingesetz einige Ergänzungen anführen. Nachdem Kollegin Hackl mit sehr viel Enthusiasmus, Begeisterung und sehr viel Herzblut das Problem und die Lösung dar­gestellt hat, möchte ich sagen, Frau Kollegin Schreyer, das ist eine durchaus akzep­table Lösung des Problems, nicht immer ganz verständlich, aber rechtlich abgesichert, damit der Uhudler auch so bleiben kann und so gepflegt werden kann, wie es im Süd­burgenland angebracht ist und wie wir es uns wünschen.

Es sind daneben noch einige anderen Novellen hiermit verbunden. Zum einen wurde eben das Rebflächensystem auf das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem um-


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