BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 137

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17.19.06

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Mir bleibt eigentlich nur noch, allen, die an der Erarbeitung dieses wirklich schönen Kompromisses beteiligt wa­ren, wirklich zu danken, das war ein schönes Beispiel für Konsensfindung auf parla­mentarischer Ebene.

Ich weiß, dass man aus den verschiedensten Gründen immer mehr wollen kann, aber das, was hier herausgekommen ist, ist aus meiner Sicht eine der besten Richtlinienum­setzungen, die ich je erlebt habe. Wir haben es auch rechtzeitig geschafft, die Richt­linie umzusetzen, und es ist wirklich gelungen, die wesentlichen Interessen entspre­chend zu berücksichtigen.

Alle, die sich in der Praxis mit diesen Dingen auskennen, sagen mir, es ist jedenfalls nicht zu bestreiten, dass dieses Gesetz – und für uns ist es, glaube ich, schon das Ge­setz Nummer 34, das wir durchgebracht haben – auf jeden Fall eine Verbesserung ge­genüber der bisherigen Regelung ist. Es ist auch das Ende einer jahrelangen Debatte darüber, wie man die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Abschlussprüfer im In­teresse des Vertrauens in die Wirtschaft auch noch besser ausgestalten und verstär­ken kann.

Es ist ein schöner Kompromiss, ein besseres Gesetz, als wir es bisher hatten. So ge­sehen freue ich mich sehr darüber und danke allen, die daran beteiligt waren. (Allge­meiner Beifall.)

17.20


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so. Damit ist die Debatte ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

17.20.50Einlauf

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten be­ziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen mit den Nummern 3150/J-BR/2016 bis 3153/J-BR/2016 eingebracht wurden.

*****

Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege er­folgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 30. Juni 2016, 9 Uhr, in Aussicht ge­nommen.

Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Be­tracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Ein­spruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.

 


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