17.19
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Mir bleibt eigentlich nur noch, allen, die an der Erarbeitung dieses wirklich schönen Kompromisses beteiligt waren, wirklich zu danken, das war ein schönes Beispiel für Konsensfindung auf parlamentarischer Ebene.
Ich weiß, dass man aus den verschiedensten Gründen immer mehr wollen kann, aber das, was hier herausgekommen ist, ist aus meiner Sicht eine der besten Richtlinienumsetzungen, die ich je erlebt habe. Wir haben es auch rechtzeitig geschafft, die Richtlinie umzusetzen, und es ist wirklich gelungen, die wesentlichen Interessen entsprechend zu berücksichtigen.
Alle, die sich in der Praxis mit diesen Dingen auskennen, sagen mir, es ist jedenfalls nicht zu bestreiten, dass dieses Gesetz – und für uns ist es, glaube ich, schon das Gesetz Nummer 34, das wir durchgebracht haben – auf jeden Fall eine Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung ist. Es ist auch das Ende einer jahrelangen Debatte darüber, wie man die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Abschlussprüfer im Interesse des Vertrauens in die Wirtschaft auch noch besser ausgestalten und verstärken kann.
Es ist ein schöner Kompromiss, ein besseres Gesetz, als wir es bisher hatten. So gesehen freue ich mich sehr darüber und danke allen, die daran beteiligt waren. (Allgemeiner Beifall.)
17.20
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke, Herr Bundesminister.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dem ist nicht so. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Die Tagesordnung ist damit erschöpft.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt vier Anfragen mit den Nummern 3150/J-BR/2016 bis 3153/J-BR/2016 eingebracht wurden.
*****
Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 30. Juni 2016, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
Für die Tagesordnung dieser Sitzung kommen insbesondere jene Beschlüsse in Betracht, die der Nationalrat bis dahin verabschiedet haben wird, soweit diese dem Einspruchsrecht beziehungsweise dem Zustimmungsrecht des Bundesrates unterliegen.
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