BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 136

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Es ist klar, dass dieses Reformpaket auch eine wichtige Voraussetzung dafür dar­stellen sollte, das Vertrauen der betroffenen Stakeholder, aber auch der Öffentlichkeit zu stärken. Die geplanten Maßnahmen sind zum Großteil schon von Herrn Kollegen Mayer erwähnt worden. Ich darf noch ergänzen, es geht auch um die Begrenzung der von einem geprüften Unternehmer von öffentlichem Interesse an den Prüfer bezahlten Honorare.

Die Begrenzung der Höchstlaufzeit wurde schon genannt, die Ausdehnung des Tätig­keitsverbots ebenfalls, aber es geht auch noch um Dinge wie das Konzernprivileg bei Einrichtung des Prüfungsausschusses, das erweitert werden soll, und andere Dinge mehr.

Wir von der SPÖ sind der Meinung, dass das vorliegende Änderungsgesetz natürlich einen Kompromiss darstellt, wie könnte es anders sein, indem eben nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten, aber natürlich wird es von uns befürwortet. Ich bin auch froh, dass auf Anregung meines Kollegen Jarolim im Nationalrat auch mit den Stimmen der ÖVP und der Freiheitlichen noch einige Abänderungen vorgenommen worden sind, die wichtige Klarstellungen enthalten.

Meiner Meinung nach ist dadurch die Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprü­fer und auch der Rolle des Prüfungsausschusses erreicht. Wir dürfen nicht vergessen, es geht auch um dieses Vertrauen, das in der Öffentlichkeit herrschen sollte, dass Jah­resabschlüsse und konsolidierte Abschlüsse der Unternehmen auch wirklich stimmen. – Um das geht es eigentlich.

Es gibt einen relativ großen Personenkreis, der sich darauf verlässt, dass die Qualität dieser Abschlussprüfungen wirklich eine äußerst hohe ist und dass keine Fehler pas­sieren. Manche Märkte sind in Wirklichkeit auch davon abhängig, zu wissen: Okay, ich kann mich darauf verlassen, das, was in so einem Abschlussbericht steht, das stimmt auch.

Wir werden diesem Gesetz jedenfalls gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.17


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jenewein. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


17.17.54

Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Her­ren! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Ich möchte nicht näher auf die Genesis des Gesetzes eingehen, das wurde von Herrn Kollegen Mayer und von Frau Kollegin Kurz hinlänglich getan. Ich möchte nur, da meine Vorrednerin gemeint hat, dass wir Freiheit­liche dem zustimmen und der Meinung sind, dass aus der EU auch einmal etwas Gu­tes kommt, sagen, ich versuche jetzt seit sechs Jahren, mir diese Argumentation von Ihnen zu eigen zu machen, dass wir alle doch die EU sind.

Dementsprechend nehme ich für mich auch in Anspruch, dass wir alle hier ein gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben. Ich glaube, dabei sollte man es belassen, und wir stimmen dem gerne zu.

Ich möchte Ihnen aber ausdrücklich noch recht geben, was eigentlich die Grundaus­sage bei dieser Materie sein soll: Man muss sich darauf verlassen können, dass Ab­schlüsse richtig sind. Ich glaube, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein – und das war es bisher eigentlich auch –, und jetzt wird eben den europäischen Regeln Genüge getan. – Danke schön. (Beifall bei FPÖ, ÖVP und SPÖ.)

17.18


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Nun darf ich Herrn Bundesminister Dr. Brandstetter das Wort erteilen. – Bitte, Herr Minister.

 


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