Wir wollen natürlich auch sicherstellen, dass die Prüfer ihre Arbeit unabhängig und unparteiisch machen können, dass aber auch die Anforderungen klar definiert werden und dass das auch richtig einzuordnen ist. Wir stärken damit die Rolle des Prüfungsausschusses in den Aufsichtsräten, das ist auch wichtig zu sagen.
Dazu zwei Punkte: Es war bisher schon so, dass Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlichen Interesses zur Vermeidung einer Befangenheit für ein Jahr nach Abschluss der Prüfung keine leitende Stellung im geprüften Unternehmen annehmen durften. Wir dehnen dieses befristete Tätigkeitsverbot nun einerseits auf alle Abschlussprüfer aus, auf der anderen Seite bei Unternehmen von öffentlichem Interesse sogar auf zwei Jahre. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt.
Weiters, und das ist ebenfalls neu, sollen zukünftig auch sämtliche an der Prüfung beteiligten Mitarbeiter des Abschlussprüfers vom Verbot umfasst werden, sofern sie auch zugelassene Wirtschaftsprüfer sind.
Wichtig ist auch die Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats für Abschlussprüfungen: Für Prüfungsgesellschaften von Unternehmen von öffentlichem Interesse wird es auf zehn Jahre limitiert. Diese 24 Jahre stimmen ja nicht, das hat man im Nationalrat auch entsprechend herausgearbeitet, da bist du, glaube ich, mit diesen 24 Jahren falsch informiert, das geht schon auf die zehnjährige Frist hinaus.
Wir haben das natürlich auch entsprechend bezeichnet, da spricht man dann von einer externen Rotation. Die externe Rotation ist ein wichtiger Punkt, denn – weil ja auf die Hypo Alpe-Adria, die Heta verwiesen wurde –: Da gab es nämlich eine interne Rotation, und das ist die Problematik. Wir weiten das aus beziehungsweise limitieren es auf die externe Rotationspflicht; im Anschluss daran gibt es eine sogenannte vierjährige Abkühlphase.
Mit diesem Limit oder mit diesen Festlegungen im Gesetz wurde, glaube ich, auch ein machbarer Kompromiss gefunden, Herr Minister Brandstetter. Ich denke, da hat man viele Jahre gekämpft und fast auch gestritten, dass es eine gemeinsame Lösung gibt, und diesen Kompromiss in dieser wirklich schwierigen Materie kann man durchaus als gelungen betrachten. Das ist schon ein Punkt, den es hier anzuführen gilt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von uns gibt es deshalb auch ein klares Bekenntnis zu diesen Maßnahmen, die zu einer weiteren Verbesserung von Transparenz und Unabhängigkeit in der Wirtschaftsprüfung beitragen sollen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.14
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Mag. Kurz. – Bitte, Frau Bundesrätin.
17.14
Bundesrätin Mag. Susanne Kurz (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ich glaube, auch ich kann mich eher kurz fassen. Wir wissen, dass die Geschichte dieses Gesetzes schon eine ziemlich lange ist. Die EU hat sich bereits im Jahr 2008 im Umfeld der Finanz- und Wirtschaftskrise damit beschäftigt, und seit dieser Zeit sollten wir eigentlich eine Änderung herbeiführen.
Ich gehe davon aus, da ich weiß, dass die Freiheitlichen diesem Gesetz zustimmen werden, dass sie das dieses Mal auch für gut befinden, dass die EU quasi eine Vorgabe gemacht hat, die ja im Interesse der Öffentlichkeit ist.
Ich glaube auch, dass wesentliche Ziele – einerseits die Transparenz und das Vertrauen in die Abschlussprüfung zu erhöhen und andererseits die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, aber auch die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und Prüfungsausschuss zu verbessern – durchaus erreicht werden.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite