ordnungen über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse beziehungsweise dient der Umsetzung einer ins nationale Recht umzusetzenden EU-Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, soweit es deren prüfungsbezogene Vorschriften betrifft.
In aller Kürze: Die wesentlichen Aspekte beziehen sich auf die Laufzeit des Prüfungsmandats, auf das Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen sowie auf die Prüfungshonorare.
Wir werden dem nicht zustimmen, und das gründet auf folgender Kritik: Jahrzehntelange Prüfmandate gefährden die Unabhängigkeit von Prüfgesellschaften. Das Hypo-Debakel hat Österreich deutlich vor Augen geführt, wie wichtig unabhängige und qualitativ hochwertige Abschlussprüfungen sind. Vor diesem Hintergrund ist die externe Rotation von Abschlussprüfern von Banken und Versicherungen von besonderer Bedeutung. Mit einer Laufzeit von zehn Jahren, bei sonstigen Unternehmen von öffentlichem Interesse sogar von bis zu 24 Jahren ist diese aus unserer Sicht mehr als großzügig bemessen.
Österreich sollte unserer Meinung nach aufgrund der gemachten Erfahrungen in diesem Punkt besonders strenge Maßstäbe anlegen und die Höchstlaufzeit von Prüfungsmandaten mit fünf Jahren beschränken.
Was das Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen anbelangt: Die im Gesetz vorgesehene Ausübung des Mitgliedstaatenwahlrechts, Ausnahmen vom Verbot von Nichtprüfungsleistungen zu ermöglichen, gefährdet aus unserer Sicht ebenfalls die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und kann auch die Selbstprüfungstatbestände verursachen. Auch das ist aus unserer Sicht abzulehnen, Gleiches gilt auch für die Prüfungshonorare.
Es wäre eine Chance gewesen, den Bereich der Abschlussprüfungen zu stärken, die Qualität der Prüfungen zu verbessern und insbesondere auch das Vertrauen der Bevölkerung in diese Abschlussprüfungen von Unternehmen zu erhöhen.
Bei diesem Änderungsgesetz hätte es auf jeden Fall diese Chance gegeben, diese ist aber vertan worden. Aus genau diesen Gründen wirkt das für uns eher wie eine Alibi-Aktion und hat wenig mit tatsächlicher Kontrolle und Transparenz zu tun.
Deswegen wird das vorliegende Gesetz unsere Zustimmung nicht erhalten. – Ich danke trotzdem fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen.)
17.10
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.
17.10
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Wir diskutieren das Abschlussprüfungsrecht, bei dem Teile der EU-Richtlinie über Abschlussprüfungen ins nationale Recht umgesetzt werden – betreffend Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Genossenschaftsrecht. Ich glaube, das ist ja unstrittig.
Das vorgegebene Ziel, Frau Kollegin Dziedzic, ist schon, dass die Qualität der Abschlussprüfungen gehoben und damit auch das Vertrauen in den Kapitalmarkt wieder gestärkt wird. Das sind schon wesentliche Ziele, denn da haben wir in den letzten Jahren doch einige Probleme gehabt. Da ist es auch wichtig, dass es zu keinen großen Kostenbelastungen kommt und ein bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen zu vermeiden ist. (Bundesrätin Dziedzic: Ja!) Das ist, glaube ich, unbestritten.
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