BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 134

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ordnungen über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse beziehungsweise dient der Umsetzung einer ins nationale Recht umzusetzenden EU-Richtlinie über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, soweit es deren prüfungsbezogene Vorschriften be­trifft.

In aller Kürze: Die wesentlichen Aspekte beziehen sich auf die Laufzeit des Prüfungs­mandats, auf das Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen sowie auf die Prü­fungshonorare.

Wir werden dem nicht zustimmen, und das gründet auf folgender Kritik: Jahrzehnte­lange Prüfmandate gefährden die Unabhängigkeit von Prüfgesellschaften. Das Hypo-Debakel hat Österreich deutlich vor Augen geführt, wie wichtig unabhängige und quali­tativ hochwertige Abschlussprüfungen sind. Vor diesem Hintergrund ist die externe Ro­tation von Abschlussprüfern von Banken und Versicherungen von besonderer Bedeu­tung. Mit einer Laufzeit von zehn Jahren, bei sonstigen Unternehmen von öffentlichem Interesse sogar von bis zu 24 Jahren ist diese aus unserer Sicht mehr als großzügig be­messen.

Österreich sollte unserer Meinung nach aufgrund der gemachten Erfahrungen in die­sem Punkt besonders strenge Maßstäbe anlegen und die Höchstlaufzeit von Prüfungs­mandaten mit fünf Jahren beschränken.

Was das Verbot der Erbringung von Nichtprüfungsleistungen anbelangt: Die im Gesetz vorgesehene Ausübung des Mitgliedstaatenwahlrechts, Ausnahmen vom Verbot von Nichtprüfungsleistungen zu ermöglichen, gefährdet aus unserer Sicht ebenfalls die Un­abhängigkeit der Abschlussprüfer und kann auch die Selbstprüfungstatbestände verur­sachen. Auch das ist aus unserer Sicht abzulehnen, Gleiches gilt auch für die Prü­fungshonorare.

Es wäre eine Chance gewesen, den Bereich der Abschlussprüfungen zu stärken, die Qualität der Prüfungen zu verbessern und insbesondere auch das Vertrauen der Be­völkerung in diese Abschlussprüfungen von Unternehmen zu erhöhen.

Bei diesem Änderungsgesetz hätte es auf jeden Fall diese Chance gegeben, diese ist aber vertan worden. Aus genau diesen Gründen wirkt das für uns eher wie eine Alibi-Aktion und hat wenig mit tatsächlicher Kontrolle und Transparenz zu tun.

Deswegen wird das vorliegende Gesetz unsere Zustimmung nicht erhalten. – Ich dan­ke trotzdem fürs Zuhören. (Beifall bei den Grünen.)

17.10


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat May­er. – Bitte.

 


17.10.53

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minis­ter! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze: Wir diskutieren das Abschlussprü­fungsrecht, bei dem Teile der EU-Richtlinie über Abschlussprüfungen ins nationale Recht umgesetzt werden – betreffend Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Genossen­schaftsrecht. Ich glaube, das ist ja unstrittig.

Das vorgegebene Ziel, Frau Kollegin Dziedzic, ist schon, dass die Qualität der Ab­schlussprüfungen gehoben und damit auch das Vertrauen in den Kapitalmarkt wieder gestärkt wird. Das sind schon wesentliche Ziele, denn da haben wir in den letzten Jah­ren doch einige Probleme gehabt. Da ist es auch wichtig, dass es zu keinen großen Kostenbelastungen kommt und ein bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen zu vermeiden ist. (Bundesrätin Dziedzic: Ja!) Das ist, glaube ich, unbestritten.

 


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