BundesratStenographisches Protokoll854. Sitzung / Seite 133

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. (Bundesminister Sobot­ka: Der Sicherheitsgemeinderat wird gewählt! Bundesrat Stögmüller: Von wem? Bundesminister Sobotka: Ja vom Gemeinderat!  Bundesrat Stögmüller: Der Sicher­heitsgemeinderat ist ein gewählter Mandatar, ja, aber der Sicherheitsbürger ist keine gewählte Person!) – Gut, das war eine Ergänzung.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Danke, Herr Minister.

17.05.47Fortsetzung der Tagesordnung

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir nehmen jetzt die Verhandlungen zur Tagesord­nung wieder auf.

8. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsge­setz 1997, das SCE-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichts­gesetz 2016, das Sparkassengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensreorganisationsgesetz, die Insolvenzordnung und das Bun­desministeriengesetz 1986 geändert werden (Abschlussprüfungsrechts-Ände­rungsgesetz 2016 – APRÄG 2016) (1109 d.B. und 1123 d.B. sowie 9586/BR d.B. und 9593/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.

 


17.06.23

Berichterstatterin Renate Anderl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich erstatte Bericht aus dem Justizausschuss über den Beschluss des Natio­nalrates vom 19. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmens­gesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossen­schaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SCE-Gesetz, das Bank­wesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Sparkassengesetz, das All­gemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensreorganisationsgesetz, die Insol­venzordnung und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden.

Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und Stärkung der Rolle des Prüfungsausschus­ses.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2016 mit Stimmen­mehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Ein­spruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.

 


17.07.42

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Das vorliegende Gesetz schafft be­kanntlich die Voraussetzungen für die unmittelbare Anwendbarkeit einer der EU-Ver-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite