Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. (Bundesminister Sobotka: Der Sicherheitsgemeinderat wird gewählt! – Bundesrat Stögmüller: Von wem? – Bundesminister Sobotka: Ja vom Gemeinderat! – Bundesrat Stögmüller: Der Sicherheitsgemeinderat ist ein gewählter Mandatar, ja, aber der Sicherheitsbürger ist keine gewählte Person!) – Gut, das war eine Ergänzung.
Damit ist die Debatte geschlossen.
Danke, Herr Minister.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir nehmen jetzt die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder auf.
8. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SCE-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Sparkassengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensreorganisationsgesetz, die Insolvenzordnung und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden (Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 – APRÄG 2016) (1109 d.B. und 1123 d.B. sowie 9586/BR d.B. und 9593/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Anderl. – Bitte.
Berichterstatterin Renate Anderl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Ich erstatte Bericht aus dem Justizausschuss über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Mai 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SCE-Gesetz, das Bankwesengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Sparkassengesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensreorganisationsgesetz, die Insolvenzordnung und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden.
Der gegenständliche Beschluss umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer und Stärkung der Rolle des Prüfungsausschusses.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2016 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Dr. Dziedzic. – Bitte.
17.07
Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Das vorliegende Gesetz schafft bekanntlich die Voraussetzungen für die unmittelbare Anwendbarkeit einer der EU-Ver-
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