BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 57

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haben, glaube ich, 1 500 Studierende – das hat auch diese IHS-Schätzung ergeben –, die ohne diese Unterstützung nicht abschließen könnten.

Nun stellt sich die Frage, ob das ein brauchbares und zeitgemäßes System ist. Wir haben versucht, das System zu hinterfragen, zu evaluieren; das hat das IHS im Jahr 2012 getan. Auf der Basis hat sich dann aber eben herausgestellt, dass wir auch im internationalen Vergleich sehr wohl ein akzeptables System haben. Und genau mit dieser Systematik sind wir auch in die nächsten Jahre gegangen. Das hat zum einen bedeutet, dass wir 2014 die Zielgruppe der Betreuungspflichtigen mit entsprechenden Förderungen auch in dem Bereich bedacht haben, was auch sehr treffgenau war und was denen auch geholfen hat. Jetzt ist der nächste Ansatzpunkt, im Bereich der eher „Älteren“ – unter Anführungszeichen – zielgruppenorientiert vorzugehen. So alt sind sie auch wieder nicht, aber im Alter von 27 Jahren ist man genau an dem Punkt ange­kommen, ab dem eben die Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr gezahlt werden – und dort setzt jetzt auch die Hilfestellung an.

Ich möchte Ihnen ersparen, dass ich jetzt noch einmal die einzelnen Maßnahmen im Detail darstelle, weil das schon zwei Kolleginnen vor mir sehr richtig gemacht haben. Es ist aber auf jeden Fall eine finanzielle Hilfestellung in dem Bereich; es sind teilweise auch technische Anpassungen, was die Wege und Fahrten, aber auch die Anrechnung des Freiwilligen Sozialen Jahres anbelangt. Es ist ja bereits alles hier erwähnt worden.

Daher – wir haben insgesamt sowohl im Nationalratsplenum als auch im Ausschuss eine einstimmige Zustimmung gehabt – wird jeder, der das einigermaßen objektiv bewertet, zur Feststellung kommen, das ist ein weiterführender Schritt. Der Kritikpunkt ist so wie beim ersten Thema: Weiterführend könnten noch größere Schritte sein. Daran arbeiten wir, ich hoffe, es gelingt uns, und ich bitte in diesem Sinne um Ihre Zustimmung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie des Bundesrates Zelina.)

11.31


11.31.06Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort. – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

11.31.382. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird (1115 d.B. und 1173 d.B. sowie 9597/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu Punkt 2 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Hackl. Ich bitte um den Bericht.

 


11.32.13

Berichterstatterin Marianne Hackl: Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Ich bringe den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ver­messungsgesetz geändert wird.

 


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