BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 58

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Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, daher komme ich gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des National­rates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich erteile ihm dieses.

 


11.33.05

Bundesrat Dr. Magnus Brunner, LL.M (ÖVP, Vorarlberg)|: Hohes Präsidium! Herr Vizekanzler! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher! Wir besprechen hier mit der Änderung des Vermessungsgesetzes eine relativ unstrittige Materie. Es kommt mit diesem Beschluss zu einer Reihe von Verbesserungen, insbesondere auch – wir haben das beim 1. Tagesordnungspunkt beziehungsweise in der Aktuellen Stunde ja schon besprochen – was den Bürokratieabbau betrifft, und auch zu beachtlichen Kostenersparnissen sowohl für den Bund als auch für den jeweiligen Grundeigentümer. Und bei aller Kritik an überbordender Bürokratie, die sicher zum Teil auch angebracht ist, ist das heute wohl eine sehr, sehr gute Nachricht.

Es fällt überhaupt auf, dass wir hier im Bundesrat und auch im Nationalrat in letzter Zeit sehr viele Gesetze beschlossen haben, die mit Bürokratieabbau zu tun haben. So scheint der Dialog, der vor knapp einem Jahr vom Herrn Vizekanzler mit der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission angestoßen worden ist, auch Früchte zu tragen. Klar kann immer alles schneller gehen, und es gibt sicher auch noch viel zu tun – in vielen Bereichen wird es auch noch zu Änderungen kommen müssen –, aber man sieht, dass der Wille da ist und Maßnahmen auch konkret umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang – Vermessung und Verwaltungsreform im weiteren Sinne – kann ich es wieder einmal nicht lassen, eine alte Forderung insbesondere von uns Vorarlbergern, die mein Vorgänger Jürgen Weiss – und ich glaube, Sie wissen schon, was kommt – schon aufs Tapet gebracht hat – ceterum censeo sozusagen –, nämlich den Abbau von Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern, anzusprechen. In Österreich gibt es eine Vielzahl von unmittelbaren Bundesbehörden in den Ländern, bei denen aufgrund von Parallelitäten in den Aufgabenerledigungen oder weil sie auch die Aufgabenwahrnehmung durch die Bezirkshauptmannschaften oder auch durch die Ämter der Landesregierung komplementieren, eine Eingliederung in die Landesver­waltung sinnvoll wäre. Ein Beispiel ist eben in diesem Fall auch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen in den jeweiligen Bundesländern. Im Sinne einer dringend notwendigen Verwaltungsreform wäre das also ein Punkt und ein Vorschlag, über den man zumindest wieder einmal nachdenken könnte.

Aber inhaltlich zurück zum konkreten Fall, zum Vermessungsgesetz. Es wird in den Katastralgemeinden in Zukunft möglich sein, auch nur in Teilen dieser Katastral­ge­meinde die allgemeine Neuanlegung des Grenzkatasters durchzuführen. Das ist eine wesentliche Verbesserung. Bis heute hat man diese Neuanlegung nur für die gesamte Katastralgemeinde durchführen können, und das hat vor allem für den Bund zu hohen Kosten geführt. Die Konsequenz war, dass solche Neuanlagen auch nur sehr spärlich durchgeführt wurden.

Auch für Privatpersonen gibt es sehr positive Änderungen. Bisher wurde in vielen Fällen nicht inhaltlich entschieden, es wurden Anträge beispielsweise von Änderungs­werbern zurückgewiesen, Einsprüche von Nachbarn abgelehnt, und dadurch wurde


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