BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 60

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

kundung nach dem Liegenschaftsteilungsgesetz entfällt in Zukunft, wenn ein ganzes Grundstück gelöscht wird. Also das sind diese Sparmaßnahmen, die Kollege Brunner bereits angeführt hat.

Ergänzend noch zu den Bemerkungen des Kollegen Brunner: Wenn die Unterschrift von einem Grundeigentümer nicht beigebracht werden kann, gibt es in Zukunft ein schnelleres Verfahren, das behördlich angelegt wird und womit Grenzfeststellungs­verfahren auch abgeschlossen werden können. Dass in Zukunft alle Pläne in automa­tionsunterstützter Form, also digital, beigestellt werden sollten, ist im Ziviltechniker­gesetz geregelt, und das ist, glaube ich, auch dem Zeitgeist entsprechend.

Ebenfalls neu ist, und das ist auch ganz wichtig: Gerichte werden in Zukunft ver­pflichtet, dass Entscheidungen über Grenzstreitigkeiten auch dem Vermessungsamt mitgeteilt werden. Damit wird gewährleistet, dass einmal getroffene Entscheidungen bei Gericht nun auch im Grundbuch verankert sind.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in Österreich ein ausgezeichnetes System für Grundbuchs-, aber auch für Vermessungsangelegenheiten. Dazu braucht es natürlich entsprechende Datenlieferanten. Unsere Vermessungsämter und Grund­buchsgerichte leisten einen sehr großen Beitrag, damit wir Rechtssicherheit und ganz besonders auch zeitnahe Eintragungen bei Grundkäufen, Grundverkäufen, Tauschge­schäften, Grundzusammenlegungen oder Baulandumlegungen haben.

Da der Zugriff auf das Grundbuch jedem möglich ist, muss man sich auf das Einge­tragene verlassen können. Es geht um Eigentum und damit meistens auch um sehr viel Geld. Das im Grundbuch Eingetragene bildet aber auch die Grundlage für grund­abhängige Steuern des Bundes beziehungsweise auch der Gemeinden.

Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir uns auf unser Grundbuch und auf unsere Vermes­sungsämter verlassen können. Mit dieser Änderung werden wieder ein paar – in der Praxis aufgetretene – Probleme gelöst. Die sozialdemokratische Fraktion stimmt daher dieser Novelle sehr gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der Grünen.)

11.42


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Krusche. – Bitte.

 


11.42.50

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Frau Präsident! Herr Vizekanzler Mitterlehner! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt oft Grenzkataster, Grund­steuerkataster gehört. Ich bin mir aber ziemlich sicher, da wir heute im Fernsehen sind und falls uns jemand zusieht, wird er … (Bundesrat Stögmüller: Sind schon nimmer da!) – Sind schon nimmer da. Na, dann sind wir wenigstens im Livestream.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass jetzt eigentlich niemand verstanden hat, um was es da geht, denn der Unterschied zwischen Grundsteuerkataster und Grenzkataster, das ist ja das Wesentliche bei der Angelegenheit. Ungefähr 20 Prozent, sage ich einmal, der österreichischen Grundstücke sind im Grenzkataster und der Rest ist im Grundsteuer­kataster, der im Prinzip eigentlich aus dem 19. Jahrhundert stammt.

Der wesentliche Unterschied, vor allem für den Grundeigentümer oder den Anrainer, ist der, dass das – wenn man im Grundsteuerkataster ist –, was man in seinem Plan sieht, also die planliche Darstellung, rechtlich nicht relevant ist, sondern das, was in der Natur zu finden ist – faktisch der Naturbestand. Wenn also ein Zaun in der Natur in Wirklichkeit auch einen halben Meter beim Nachbarn auf dem Grund steht, so ist der die tatsächliche Grenze nach dem Grundsteuerkataster, weil er in der Natur so ist.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite