BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 61

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Beim Grenzkataster ist das anders: Da ist die Darstellung auf Papier, also die planliche Darstellung das Maßgebliche, unabhängig davon, ob jetzt der Zaun in Wirklichkeit woanders steht. Hier sind die Koordinaten der Grenzpunkte und die Grenzlinien die rechtlich bindenden. Und natürlich soll nach Möglichkeit alles auf mittelfristige oder langfristige Sicht in diesen Grenzkataster übergeführt werden.

Es wurde auch schon ausgeführt, dass es jetzt also Verbesserungen betreffend diese Gesetze gibt:

Die Neuanlegung von Teilen von Katastralgemeinden – die vom Kollegen Brunner so gelobt worden ist – ist zwar durchaus positiv, nur in der praktischen Bedeutung wahrscheinlich nicht sehr groß, denn der Einzelne, der jetzt eine Grundstücksteilung macht oder einen Verkauf, der kann dann sehr wohl in den Grenzkataster kommen. Meistens ist das beispielsweise in Siedlungen gemischt: Da ist ein Teil der Grund­stücke im Grundsteuerkataster, ein anderer Teil ist im Grenzkataster. Da entsteht vielleicht der irrtümliche Eindruck, dass man das dann nicht darf, sondern dass das in der ganzen Katastralgemeinde gemacht werden muss. Das ist ja nur dann der Fall, wenn das sozusagen von oben, vom Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, angeordnet wird, was ja auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

Ich sage auch, dass die Rutschhänge ein Minderheitenprogramm sind. Es ist natürlich wichtig für die Betroffenen, aber 99 Prozent der Österreicher betrifft das nicht. Das Wesentliche ist eigentlich diese Verbesserung, was die Zustimmungserklärungen §§ 18, 18a betrifft, da entfällt eigentlich diese stillschweigende Zustimmung, die es bis­her gegeben hat, wobei mir noch nicht ganz klar ist, was schlussendlich heraus­kom­men wird, wenn der betroffene Grundstückseigentümer, der zu einer Grenzver­hand­lung geladen wird, das einfach beharrlich verweigert und ignoriert. Bisher war es so, dass das – wenn er sich nicht gerührt hat – als stillschweigende Zustimmung angenommen worden ist. Das ist von Juristen als ein bisschen bedenklich eingestuft worden. Was jetzt passiert, wird wahrscheinlich die Umsetzung dieses Gesetzes zeigen.

Summa summarum: Durchaus positive Ansätze, und vielleicht trägt das auch zu einer Beschleunigung der Überführung der Grundstücke in den Grenzkataster bei. Ich muss aber gleich dazusagen, dass das natürlich für die Vermessungsbüros auf lange Sicht dann eine Geschäftsminderung ist, denn das ist ein großer Anteil ihrer Arbeit. In Zukunft entfallen dann diese ganzen Grenzfeststellungsverfahren, Grenzverhandlun­gen, Teilungen werden einfacher. Aber das wird zu verschmerzen sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.47


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


11.48.02

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Es ist ja immer wieder erstaun­lich, was man alles lernt und womit man sich im Bundesrat beschäftigt oder beschäf­tigen muss. Ich danke meinen Vorrednern, die die Materie schon sehr genau erklärt und beleuchtet haben. Ich habe versucht, das im Ausschuss zu tun und da noch einiges dazuzulernen.

Wir begrüßen es, dass durch dieses Gesetz die Rechtssicherheit für Betroffene her­gestellt und verbessert wird. Wir glauben, dass es ein wichtiger Versuch ist, eben die Neuanlage von digitalen Katastern auch pragmatisch anzugehen.

Wir begrüßen also das Gesetz und werden dem gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

11.48

 


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