BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 122

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

sen Angelegenheiten, sondern auch den ORF als Staatssender eine Pflicht zur Neutralität und zur Äquidistanz trifft. Und diese beinhaltet eben ein Objektivitätsgebot. Das können Sie auch im Lehrbuch „Verfassungsrecht“ von Professor Öhlinger, er ist kein FPÖ-naher Professor, nachlesen.

Warum ist das Ganze so? Warum muss beim ORF ein anderer Maßstab als bei einem Privatsender angesetzt werden? – Das hängt damit zusammen, dass erstens der Staat den ORF durch ein Gesetz eingerichtet hat, dass zweitens auch der Staat die Einnah­men des ORF durch Zwangsgebühren sichert und dass drittens der Staat einen wesentlichen Einfluss auf die Bestellung der ORF-Leitungsorgane hat.

Ich habe zwei Beispiele genannt, und sogar Herr Mitterlehner hat sie für mich sozusagen schon vorweggenommen. (Bundesrat Mayer: Ja, klar!) Das eine war die Faymann-Sondersendung, man könnte auch sagen: der letzte Akt des sterbenden Schwans, denn kurz danach ist er zurückgetreten. Gebracht hat ihm das nichts, dass in der neunjährigen Geschichte der Sendereihe das erste Mal ein Monolog gehalten wurde und keine Diskussionsrunde stattfand. Und das zweite Beispiel – und das zeigt auch die Subjektivität mancher Akteure – betrifft Frau Ingrid Thurnher. Allein die Mimik, die sie Norbert Hofer gegenüber schon gehabt hat, hat alles gesagt. Und Sie alle haben viele Rhetorikseminare besucht, Sie wissen, dass man mit der Mimik oft mehr als mit Worten sagt. Aber dem nicht genug, man hatte sogar noch einen völligen Recherchefehler aufgetischt. Und was war die Folge davon? – Ein peinlicher Streit zwischen „profil“ und dem „ZIB“-Moderator Armin Wolf darüber, wer denn eigentlich der Urheber dessen ist.

Und mit Herrn Wolf sind wir beim Thema: Wie viel bekommen die Moderatoren überhaupt? Wie hoch fällt deren Bezahlung aus? – Wir wissen es nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss bringe ich hier noch einen Entschließungsantrag ein, der diesem Problem künftig Abhilfe schaffen soll, denn Folgendes muss auch den Moderatoren eines Staatsfunks klar sein: Man kann nicht die Vorteile eines sicheren Arbeitsplatzes haben, aber keinen Nachteil und vor allem keine Transparenz akzeptieren. Wir werden vom Staat bezahlt; wir müssen unsere Gehälter offenlegen. Ich finde das völlig in Ordnung. Das ist transparent. Warum geschieht das nicht auch beim Staatsfunk?

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Bundesräte Mag. Michael Raml, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Einkünfte von ORF-Mitarbeitern, die Nachrichten-/Informations-/Wirtschafts-For­mate mediengattungsunabhängig gestalten und/oder moderieren

Der Bundesrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur Verfassung und Medien werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die gewährleistet, dass moderierende und/oder programmgestaltende Mitarbeiter – mediengattungsunabhängig – der Nachrichten-/lnformations-/Wirtschafts-Formate des ORF oder seiner Tochtergesellschaften ihre Einkünfte durch den ORF und seiner Tochtergesellschaften und auch etwaige Nebeneinkünfte von anderen, auf­ge­schlüsselt nach Auftraggeber und auszahlender Stelle, die Höhe des Entgelts sowie etwaige Sachleistungen und die als Abgeltung für diese Nebentätigkeit geleisteten


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite