BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 131

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

der sich Stiftungsrat nennt, die Verantwortung über die Geschäftsführung des Hauses. Ergo sitzen da Vertreter und Vertreterinnen, die von Parteien, Bundesländern, den Kirchen und anderen Interessenvertretungen nominiert sind. Die haben Aufsichtsrats­pflichten zu erfüllen, und in erster Linie müssen diese das mit der Geschäftsführung klären. Das ist keine Sache, die das Bundeskanzleramt als zuständige Medienbehörde zu klären hat.

Zweitens noch eine Bemerkung, die ich vorher vergessen habe – Herr Kollege Dörfler hat mich jetzt daran erinnert –: Ich könnte jetzt die Quizfrage stellen, was das an ausländische Sender meistverkaufte Sendeformat ist. Da kommen wir jetzt zu dem, was Sie gelobt haben; „kreuz und quer“ ist das beste Exportprodukt, das entwickelt wird. Und das bezeugt sozusagen die Qualität, denn das wird von ausländischen Sen­dern eingekauft. Aber das, was Sie gesagt haben, ist eine Sache. Sie können sich an die Vertreterin des Landes Kärnten wenden, dass sie diese Frage als Aufsichts­rats­mitglied zu stellen hat. Das ist nichts, was das Bundeskanzleramt in erster Linie zu bewältigen hat. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Mayer.)

16.21


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Raml, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Offenlegung der Einkünfte von ORF-Mitarbeitern, die Nachrichten-/Informations-/Wirtschafts-Formate mediengattungsunabhängig gestalten und/oder moderieren, vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag auf Fassung der gegenständlichen Entschließung ist daher abgelehnt.

16.22.468. Punkt

Datenschutzbericht 2015 (III-587-BR/2016 d.B. sowie 9609/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Nun gelangen wir zu Punkt 8 der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Dr. Brunner. Ich bitte um den Bericht.

 


16.23.08

Berichterstatter Dr. Magnus Brunner, LL.M: Hohes Präsidium! Herr Minister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Datenschutzbericht 2015.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 28. Juni 2016 den Antrag, den Datenschutzbericht 2015 zur Kenntnis zu nehmen.

 


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite