BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 132

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Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm dieses.

 


16.23.41

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bin jetzt, ehrlich gesagt, in einer Therapiesituation, weil ich es eigentlich immer gewohnt war, dass jemand von der FPÖ vor mir spricht. (Allgemeine Heiterkeit.)

Jetzt komme ich in eine ganz ungewöhnliche Situation, teile aber gleichzeitig die Freude daran, dass wir hier in einer äußerst sensiblen Sache eine Einstimmigkeit zustande bringen, und dafür sage ich auch ein Dankeschön.

Ich glaube, nichts ist sensibler als der Umgang mit unseren Daten. Und es werden immer mehr Daten gesammelt, und manchmal geraten sie in wirre Kanäle. Was immer wir tun, wir hinterlassen heutzutage Daten darüber. Die Digitalisierung, das Internet, all das macht es möglich, unsere Spuren zu verfolgen. Manchmal können wir ja auch Datensammler in Verwirrung stürzen: Wenn ich zum BIPA gehe und 60 Nylonstrümpfe einkaufe, dann sind sie plötzlich verwirrt, weil mein Käuferbild nicht mehr mit dem übereinstimmt, was ich vorher gekauft habe. Aber das ist vielleicht nicht ganz der Punkt, um den es geht. (Allgemeine Heiterkeit.) – Glaubt ihr nicht, dass das alles registriert wird? – Hallo, bitte, ich meine, damit habe ich kein Problem, aber eines, das wir brauchen, ist unser – wie kann man das sagen? – Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und das müssen wir durch den Datenschutz, der ein österreichi­scher, ein europäischer ist, erreichen. Da gibt es Stichworte: Vorratsdatenspeicherung, Telefonverbindungsdaten, Videoüberwachungsdaten, Funkzellenabfragen, verhaltens­be­zogene Versicherungsdaten, ELGA, Kfz-Leasing oder Kfz-Vermietung. All das bringt einen ganz interessanten Mix. Und dann kommt noch hinzu, dass wir das Phänomen des Whistleblowings haben. Auch das müssen wir mit unseren Daten in Verbindung setzen, sozusagen den Snowden-Effekt.

Das, was uns jetzt als Gesetzgeber wichtig ist, ist natürlich die Datensicherheit der öffentlichen Verwaltung. Nichts ist wichtiger als die Datensicherheit der öffentlichen Verwaltung, da wir doch Schritt für Schritt und richtigerweise das E-Government in unserem Land auf Bundesebene und auch auf der Ebene der Bundesländer ausbauen. Aber wir schaffen Kombinationen und Verbindungen mit den sozialen Netzwerken und mit E-Commerce. Erst gestern haben wir im EU-Ausschuss das E-Commerce-Package im Bereich des Datenschutzes behandelt, aber auch im Bereich des Geoblocking.

Edgar Mayer und ich waren uns während der Sitzung relativ schnell einig, als wir gesagt haben, das bedarf einer Reaktion des Bundesrates. Und wir werden in weniger als zwei Wochen dieses gesamte E-Commerce-Package neuerlich zum Thema haben. Wir werden zusammen eine begründete Stellungnahme erstellen. Eine Frage ist nämlich: Ist es denn das, was wir mit der EU-Datenschutzreform wollen?

Aber kommen wir jetzt zurück zu Österreich, zu diesem ersten Bericht seit dem Behördenumbau von der Datenschutzkommission in eine Datenschutzbehörde. Es liegen im Berichtszeitraum 224 Individualbeschwerden, 497 Kontroll- und Ombuds­mann-Beschwerden und 2 261 Anfragen vor. Das ist viel, aber im Bereich der Individualbeschwerden zeigt sich eine Abnahme. Offensichtlich greift Datenschutz, und das ist gut so. Allerdings gibt es auch eine Zunahme, und zwar bei den Bewilligungen im internationalen Bereich. Das hängt aber damit zusammen, dass mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes die USA nicht mehr als der Safe Harbor gelten und dass damit der Datentransfer von Europa in die USA einer Bewilligung bedarf, und deshalb haben wir hier eine entsprechende Steigerung.

Im Berichtszeitraum erfolgte Folgendes – alle erinnern sich –: Ein junger Mann aus Österreich hat die europäische Facebook-Klage sensationell weit getrieben. Das ist


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