BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 133

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etwas, das während dieser Zeit stattgefunden hat. Elf Verfahren wurden in diesem Zeitraum öffentlich dargestellt. Da geht es um ein Urteil im Bereich des Diszi­pli­narrechtes, ein weiteres betrifft Beweismittel von Dienstgebern, die da herbeigeführt wurden. Aber der Hauptteil sind vermutete illegale Videoüberwachungen, die zum Teil auch als solche erkannt wurden.

Was in diesem Zeitraum neu in diesem Bereich des Datenschutzes ist, sind zwei Fragen: Wie ist mit der Cloud-Technologie umzugehen? – Dienstleistungen aus der Cloud-Technologie dürfen nur auf dem Datenschutz basieren, nur dann können sie auch zulässig sein. Und die zweite Frage betrifft die Entscheidung, die man Weltimmo-Entscheidung nennt. Das heißt, dass der Datenschutz Österreichs – das ist ein Beispiel, diese Firma hat jetzt gar nichts damit zu tun – für Unternehmen wie Starbucks oder Amazon gilt, wenn sie in diesem Land Geschäftstätigkeiten entwickeln. Auch wenn sie ihren Firmensitz nicht hier haben, gilt für die Tätigkeit, die in diesem Land ausgeübt wird, der österreichische Datenschutz. Ich glaube, das ist richtig, das ist wichtig und das ist eine der vielen Aufgaben unserer Datenschutzbehörde. Deshalb ist es wichtig, dass wir diese haben und sie effizient und sehr engagiert arbeitet. Und dieser Bericht wird daher zu Recht von euch allen hier einstimmig angenommen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.30


Vizepräsidentin Ingrid Winkler: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Köll. Ich erteile ihm dieses.

 


16.30.52

Bundesrat Dr. Andreas Köll (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Von Bundesrat Stefan Schennach wurde bereits einiges, was die statistische Auswertung dieses Datenschutzberichtes der Datenschutzbehörde 2015 betrifft, erwähnt. Und ich entschlage mich jetzt der Wertung persönlicher Befindlichkeiten diesbezüglich, ob ich vor dem Kollegen Werner Herbert und vor der geschätzten Kollegin Dr. Heidelinde Reiter spreche. Ich darf einfach nur kurz auf ein paar Punkte aus diesem Datenschutzbericht eingehen, der aus meiner Sicht sicherlich einige bemerkenswerte Verbesserungen zum Inhalt hat.

Wir haben schon gehört, dass es statistisch gesehen zu einer Abnahme der Zahl der Individualbeschwerden gekommen ist. Bemerkenswert ist auch, dass es nur 29 Be­schwerden gegen Entscheidungen der Datenschutzbehörde an das Bundesverwal­tungs­gericht gegeben hat. Wir alle befinden uns in einem öffentlichen Raum, aber auch in einem privaten Raum. Und wenn man einen internationalen Konnex herstellt, dann gibt es natürlich das Bedürfnis mancher Stellen, auch in Übersee, das Konzept des sogenannten gläsernen Menschen auch auf Europa, bis hin in die kleinsten Teilbe­reiche auszudehnen, insbesondere um diverse marktwirtschaftliche Verhalten, Ein­kaufs­verhalten und auch persönliche Verhalten zu marktwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen. Aber es wurden natürlich auch die tragischen Vorkommnisse von 9/11 dazu missbraucht, die Tätigkeit der Nachrichtendienste in Europa auszuweiten. Das mar­kanteste Beispiel dürfte wohl die Überwachung der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel gewesen sein. In diesem Zusammenhang ist es durchaus bemerkenswert, dass der EuGH eine Entscheidung der Europäischen Kommission im Bereich der sogenannten Safe-Harbor-Regelung aufgehoben hat, was aus meiner persönlichen Sicht sicherlich als positives Zeichen in die richtige Richtung gewertet werden kann.

Kollege Schennach, ich glaube, Sie haben schon einmal Thomas Jefferson in diesem Zusammenhang erwähnt, weil ich mich noch erinnern kann, dass speziell Terror­orga­nisationen wie der sogenannte Islamische Staat es natürlich möchten, dass wir Bürger der Europäischen Union unser alltägliches Verhalten, dass wir uns frei bewegen kön-


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