BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 134

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nen, dass wir unsere Grundfreiheiten im privaten und öffentlichen Leben frei gestalten und frei ausleben können, einschränken. Das ist genau deren Zielsetzung. Und wenn man da zu überzogenen Maßnahmen schreitet, dann leistet man gerade diesen Intentionen Vorschub, und das sollten wir nicht machen. Deswegen braucht es so wichtige Institutionen wie die Datenschutzbehörde auch innerhalb Österreichs – Stichwort Videoüberwachung im privaten Bereich. Auch dazu gab es einige bemer­kenswerte Entscheidungen.

Wenn es also darum geht, beispielsweise in einer Wohnanlage strafrechtlich rele­vantes Verhalten durch Videoüberwachung zu dokumentieren, beispielsweise Sachbe­schädigungen oder auch Körperverletzungen oder andere Delikte, dann ist das durchaus zulässig. Wenn es aber darum geht, im verwaltungsstrafrechtlichen Bereich vielleicht eine Mieterin zu überwachen, um zu überprüfen, ob sie vielleicht einen Lebensgefährten dort untergebracht hat, wie ihr privates Verhalten ist oder wer dort nächtigt, falls es dann im Bereich von diversen Mietbeihilfen vielleicht zu einem Missbrauch kommen könnte, dann geht das aus der Sicht der Datenschutzbehörde zu weit. Und da besteht natürlich immer die schwierige Frage der Abgrenzung.

Wir haben auch die Entscheidungen bemerkt, in denen es bereits um die erwähnten Themen im arbeitsgerichtlichen Bereich gegangen ist. Das waren Fälle, in denen es durchaus zulässig ist, für gerichtliche Zwecke seitens des Arbeitgebers diverse Daten anzufordern und auch zu verwenden. Andererseits durften im Bereich einer Standes­organisation – ich weiß nicht, welche Standesvertretung das konkret gewesen ist – diverse Daten eben nicht vorgelegt werden, wenn es um die volle Namensnennung und auch Adressennennung des möglichen Delinquenten geht. (Vizepräsident Gödl übernimmt den Vorsitz.)

Das alles ist natürlich eine sehr breite Palette, mit der wir uns als Gesetzgeber in beiden Kammern dieses Hauses zu beschäftigen haben. Aber man kann ganz klare Verbesserungen in den letzten Jahren feststellen, sodass wir auch unserer Fraktion und natürlich dem Hohen Hause die Annahme dieses Berichtes empfehlen dürfen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.35


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Bundesrat.

 


16.35.56

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Jetzt ist Kollege Schennach leider nicht da. (Bundesrat Schennach: Oh ja!) – Oh, da ist er. Es tut mir leid, Kollege Schennach, dass wir deine vorbereitete Kontrarede leider nicht hören konnten, weil du offensichtlich so überrascht warst, dass auch die freiheitliche Fraktion diesem Datenschutzbericht 2015 zustimmen wird. Wir tun das sehr gerne. Und ich darf mich an dieser Stelle auch für die Über­mittlung dieses Berichtes bedanken, der nicht nur sehr übersichtlich und prägnant ist, sondern auch in seiner Darstellung klar zum Ausdruck bringt, wie sehr die Daten­schutzbehörde auch im vergangenen Jahr hinsichtlich gestiegener Anfragen und Erledigungen, sei es jetzt bei den Eingangsstücken und allgemeinen Erledigungen, aber auch bei den Tätigkeiten des Datenverarbeitungsregisters gefordert war.

Das zeigt, dass der Datenschutz eine Sache ist, die mittlerweile eine doch große Breitenwirkung in der durchschnittlichen Bevölkerung erreicht hat. War der Daten­schutz früher ein politisches Minderheitenprogramm für einige erlesene Insider, ist er mittlerweile eine Sache, die wohl über die verschiedensten Zugänge fast nahezu jedermann berührt. Wenn wir uns den Kriminalitätsbericht 2015 hernehmen und sehen, dass der Internetbetrug, der in der Regel überwiegend entweder die Vorspiegelung


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