BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 135

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einer falschen virtuellen Identität oder gar die Erlangung eines falschen Zugangscodes als wesentliche Kriminalitätsmerkmale aufweist, allein im Jahr 2015, wie gesagt, um 12,6 Prozent gestiegen ist, dann heißt das, dass der Datenschutz in dieser negativen Weise wohl schon eine Vielzahl von Österreicherinnen und Österreichern, vorwiegend diejenigen, die täglich oder vielleicht auch etwas seltener im Internet kommunizieren oder Geschäfte durchführen, betrifft.

Ein weiterer Punkt ist die bereits angesprochene allgemeine politische Vernetzung des Internets und die daraus resultierenden Gesamtfolgen: Safe Harbor wurde schon angesprochen. Das ist eine Sache, die wahrscheinlich in kommenden Jahren zu einer neuen Regelung im Bereich der Übermittlungsstrategien und Übermittlungsvorgänge von Daten in die USA führen wird. Die alte Regelung wurde durch das Urteil im Verfahren von Schrems im vergangenen Jahr aufgehoben, und seither ist man seitens der Europäischen Union redlich bemüht, eine Nachfolgeregelung zu finden, die aber nicht zuletzt aufgrund der Feststellung des EuGH, dass eben die USA kein sicheres Datenschutzland sind, wohl eine gewisse Herausforderung darstellt. Ungeachtet dessen lese ich heute in den virtuellen Medien, konkret auf „ORF.at“, dass die USA darüber hinaus ihr Interesse an den sozialen Seiten, wie es hier heißt, entdecken.

Konkret geht es darum, dass sie beabsichtigen, bei zukünftigen Befragungen zur Visa-Erteilung auch etwaige virtuelle Identitäten auf Facebook, Twitter und dergleichen abzufragen, und das wohl auch in diesem Fall nicht nur – das ist jetzt meine eigene Unterstellung – zum eigenen Schutz oder dem Schutz der Staaten der USA, sondern auch um ihre allgemeine und mittlerweile wohl auch sehr bekannte Wissbegier – die NSA hat es uns schon vorgezeigt – allgemein zu stillen. (Zwischenruf des Bundesrates Schennach.)

Das ist meiner Meinung nach eine höchst bedenkliche Sache. Das zeigt uns, dass wir gerade auf die zukünftigen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes besonders genau achten sollten. Es ist ein besonders heikles Thema, weil es wohl über kurz oder lang nicht mehr ein bisschen mehr als ein Minderheitenprogramm sein wird, sondern eine Sache, mit der sich fast jeder österreichische Staatsbürger und jede österreichi­sche Staatsbürgerin unmittelbar beschäftigen muss.

In diesem Sinne darf ich mich bei der Datenschutzbehörde namens meiner Fraktion nochmals bedanken. Wir werden diesem Bericht natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.41


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Ich darf Frau Staatssekretärin Mag. Muna Duzdar hier bei uns im Plenum herzlich begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


16.41.29

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Herr Minis­ter! Frau Staatssekretärin! Die Datenschutzbehörde ist erst 2014 neu organisiert worden. Vielen Dank für den Bericht! Er enthält statistische Eckpunkte und wichtige Entscheidungen; Entwicklungen werden darin geschildert.

Uns ist aber aufgefallen, dass gerade in diesem sich so dynamisch entwickelnden Bereich die Ressourcen doch relativ knapp sind. So gibt es fast kein Budget, um Sachverständige zu bestellen; ich glaube, das Budget dafür beträgt 10 000 €. Da kommt schon die Frage auf, wie zum Beispiel die Datenverarbeitung von Behörden und Unternehmen wirksam kontrolliert werden kann, denn die Ermittlungsverfahren sind – auch das geht aus den Schilderungen klar hervor – sehr aufwendig, sehr komplex; und dann kommt noch die Frage dazu: Wer zahlt tatsächlich im Streitfall?


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