BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 136

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Das wird dann da ein zusätzlicher Streitfall. Ich glaube, dass das eine sehr dynamische Entwicklung ist, die uns noch weiter beschäftigen wird.

Leider sind im Bericht zwar Fall- und Erledigungszahlen zu den verschiedenen Verfahrensarten angegeben, es ist aber nicht angegeben, wie die Verfahren konkret ausge­gangen sind. Das wäre aber teilweise wirklich wesentlich zur Beurteilung der Problematik und der Arbeit.

Interessant wäre es natürlich auch, zu erfahren, wie es jetzt wirklich mit der Daten­übermittlung an die USA weitergeht und wie da die Einschätzung der Datenschutz­behörde nach der EuGH-Entscheidung zu Safe Harbour ist. – Schrems ist übrigens ein Salzburger. – Im Bericht steht nichts darüber, wie die Datenschutzbehörde mit diesen Fällen umgeht und welcher Aufwand da bisher entstanden ist.

Ich denke, das Ganze wird uns, wie Kollege Schennach schon erwähnt hat, weiter beschäftigen – so wurde gestern im EU-Ausschuss unter anderem über E-Commerce gesprochen –, weil das Ganze natürlich zwei Seiten hat. Wie will man einen EU-Binnenmarkt organisieren, wenn es im Bereich Datenschutz keine gemeinsamen Regelungen und Festlegungen gibt?

Das steht natürlich dann im Widerspruch zum EU-Binnenmarkt oder eben auch zum Wunsch der Unternehmen, der sehr konkret formuliert war, natürlich online zumindest europaweit zu handeln, zu verkaufen und so weiter. (Bundesrat Schennach: … Block entsteht gegen den einzelnen Bürger!) – Eben, ich sage ja, das ist wirklich ein sehr, sehr schwieriger Bereich, in dem, glaube ich, Handlungsbedarf besteht, sehr viel Expertise notwendig ist, um eben überhaupt europaweit einen Binnenmarkt mit dem Anspruch, Datenschutz und so weiter auch für den Einzelnen realisieren zu können.

Es ist also ein sehr dynamischer Bereich. Ich erwarte mir eigentlich, dass der Bericht noch etwas umfangreicher werden und sich das ausweiten wird. Wir nehmen ihn aber gerne so zur Kenntnis. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

16.45


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

16.45.219. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Signatur- und Vertrauensdienstegesetz erlassen wird und das E-Government-Gesetz, das Außerstreitgesetz, das Bankwesengesetz, das Beam­ten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Bundes­verwal­tungsgerichtsgesetz, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Ge­richtsorganisationsgesetz, das Gesundheitstelematikgesetz 2012, die Ge­werbe­ordnung 1994, das KommAustria-Gesetz, die Notariatsordnung, die Rechtsan­waltsordnung, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz, das Studienför­derungsgesetz 1992, das Teilzeitnutzungsgesetz 2011, das Versicherungsauf­sichtsgesetz 2016, das Versicherungsvertragsgesetz, das Verwaltungsgerichts­hofgesetz 1985, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhand­berufsgesetz, das Ziviltechnikergesetz 1993 und das Ziviltechniker­kammerge-


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