BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 140

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tronische Signaturen das Kriterium der eigenhändigen Unterschrift erfüllen, um Rechts­geschäfte unbürokratischer erledigen zu können.

Nutzer von elektronischen Signaturen sollen auf die Akzeptanz ihrer qualifiziert elektronisch signierten Dokumente vertrauen können. Besondere Vorschriften gelten dabei für Notare.

Das Gesetz definiert elektronische Signaturen und elektronische Siegel sowie die Pflichten der Hersteller und Produzenten. Es geht dabei hauptsächlich um die Verläss­lichkeit im Rechtsverkehr, wobei besondere Formerfordernisse für bestimmte Arten von Willenserklärungen normiert werden. Unsere Fraktion wird diesem Gesetz die Zustim­mung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.58


Vizepräsident Mag. Ernst Gödl: Als Nächste gelangt Frau Bundesrätin Dr. Reiter zu Wort. – Bitte.

 


16.59.00

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Hohes Präsidium! Werte Kolleginnen und Kollegen, Zuseher und Zuseherinnen! Das Signatur- und Vertrauens­dienstegesetz – eine schwierige Materie, aber wir haben uns ja im Zusammenhang mit dem Thema Datenschutz und so weiter eigentlich schon damit befasst.

Uns ist nicht klar, warum man da zwar sehr umfangreich den österreichischen Rechtsrahmen für elektronische Signaturen und Vertrauensdienste an EU-Vorgaben anpasst – es werden 23 Gesetze novelliert und eben ein neues Gesetz geschaffen –, während trotzdem wesentliche europarechtlich geforderte Umsetzungsinhalte aufge­schoben werden.

Das Bürgerkartensystem wird bekräftigt, obwohl es inzwischen breiter akzeptierte und vermutlich bessere Alternativen gibt. Wirklich bedenklich ist vor allem, dass die daten­schutzrechtlichen Einwände des BKA-Verfassungsdienstes nicht berücksichtigt wurden und ebenso wenig andere Einwände wie die vom RTR betreffend die Datensicherheit. Da gab es also, wie gesagt, massive Einwände und Bedenken, die keine Berücksichti­gung gefunden haben.

Es gibt auch Positives im Sinne des Konsumentenschutzes, das ist klar. Unternehmen, die grundsätzlich elektronisch signierte Dokumente akzeptieren, können das in ihren AGBs nicht für Einzelfälle ausschließen – das hat Frau Staatssekretärin Duzdar bereits erwähnt. Das betrifft zum Beispiel Vertragskündigungen. Das heißt, gerade für Kündi­gungs­portale, die ja inzwischen boomen, gibt es damit eine rechtliche Klarstellung.

Was jedoch fehlt, sind Regelungen zur Interoperabilität der österreichischen Lösung und den Anerkennungsverfahren für elektronische Identifizierungsmodelle anderer Mitgliedstaaten.

Was da passiert oder was da läuft, ist, dass man sich auf Europaebene nicht auf eine wirkliche Harmonisierung einigen kann und deshalb eine Richtlinie hinausgibt und sagt: Na ja, die Länder müssen halt auch anerkennen, was die anderen machen. Eine gegenseitige Anerkennung ist also notwendig, aber eine Harmonisierung erfolgt nicht. Das geht eben nicht. Und dann kommt es zu so einem Wurschteln und eigentlich zu einer offenen Baustelle.

Ich meine, wir haben das auch im EU-Ausschuss im Bereich E-Commerce so gehabt, dass das offensichtlich so läuft, dass es eben auf Europaebene, wo das hingehört, nicht gelingt, das wirklich zu harmonisieren, und das dann an die Mitgliedstaaten delegiert wird, von denen das aber eigentlich nicht zufriedenstellend geleistet werden kann. Die EU-Verordnung harmonisiert also nicht, sondern schafft nur den Rechts-


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