BundesratStenographisches Protokoll855. Sitzung / Seite 160

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Es ist also zweifellos gescheit und vernünftig, gute Angebote zu haben und die Bedingungen für die Integration zu verbessern. Zu beiden Tagesordnungspunkten wird es daher seitens meiner Fraktion die Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Bundesrätin Kurz.)

18.17


Präsident Josef Saller: Als Nächste gelangt Frau Mag. Dr. Dziedzic zu Wort. – Bitte.

 


18.17.40

Bundesrätin Mag. Dr. Ewa Dziedzic (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Diese Reform bezüglich Bil­dungs­abschlüssen und Berufsqualifikationen hätte ja ein großer Wurf werden sollen. Ich glaube, Sie haben schon vor drei Jahren angekündigt, dass das ein bahnbrechen­des Gesetz wird. Uns geht das – wahrscheinlich wenig überraschend für Sie – nicht weit genug.

Eine wirklich effizientere Gestaltung des Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse blieb aus. Immerhin gibt es nun eine gesetzliche Grundlage, die verankert ist, und es ist auch begrüßenswert, dass besondere Bestimmungen für Asyl­berechtigte und subsidiär Schutzberechtigte eingeführt worden sind und die Bewertung von ausländischen Abschlüssen rechtlich verankert wird. Das heißt nämlich, dass die Bewertungen der Ministerien für Personen, die keine Bildungsabschlussdokumente vorweisen können, in Zukunft auch verpflichtend vom AMS und anderen Ansprech­stellen berücksichtigt werden müssen. Das war bislang nicht der Fall, weswegen das auf jeden Fall positiv zu erwähnen ist.

Deutschland war das große Vorbild dieses Gesetzentwurfs. Deswegen werde ich ganz kurz ein paar Punkte dahin gehend aufzählen, was dort besser funktioniert, aber nicht Eingang in dieses Gesetz gefunden hat. Zum Beispiel ermöglicht Deutschlands Gesetz ein viel unbürokratischeres Verfahren, das für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitlich und transparent ist. Bei uns gibt es eine viel stärkere Regle­mentierung – das ist weitgehend bekannt –, und auch die Zuständigkeiten sind in Österreich nach wie vor komplex geregelt.

Zum anderen kann in Deutschland durch eine praktische Ausbildung ein gleichwertiger Abschluss erlangt werden, wenn zum Beispiel die entsprechenden Dokumente fehlen, was bei Flüchtlingen ja oft der Fall ist, oder Drittstaatsqualifikationen können relativ rasch anerkannt werden. In Österreich braucht es eine Nostrifizierung, wie wir heute schon gehört haben. Wir wissen aus Deutschland, dass diese dort zum Großteil eigentlich schon passé ist.

Vielleicht noch zur Erinnerung, weshalb dieses Gesetz mehr oder weniger fast schon notwendig war: Die OECD hat bereits im Jahr 2011 und dann abermals im Jahr 2015 Österreich aufgefordert, das Anerkennungsverfahren für Migranten und Migrantinnen zu verbessern, da eben viele einer nicht ausbildungsadäquaten Beschäftigung nach­gehen. Die Statistik, die Sie vorhin erwähnt haben, stimmt jedenfalls.

Das heißt, alles in allem gibt es Verbesserungen, die wir auch unterstützen, weshalb wir diesem Antrag zustimmen werden. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass es eine tatsächliche Vereinfachung und transparenter ist und es möglich wird, dass diese Anerkennungen effizienter vor sich gehen. Da wäre aus unserer Sicht noch ein bisschen Luft nach oben.

Da die Tagesordnungspunkte zusammengefasst sind, nun noch einige kritische An­mer­kungen zur Vienna International School. Auch uns ist die Sicherstellung des Schulsystems für Kinder internationaler Bediensteter sehr wichtig. Ebenso wichtig ist es, dass der Amtssitz Wien nicht geschwächt wird. Aber wir wissen, dass diese Schule


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