Falls kein Einwand erhoben wird, nehme ich auch diese Wahl unter einem vor. – Ein Einwand wird nicht erhoben.
Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.
Ich frage die Gewählten, ob sie die Wahl annehmen.
(Die Bundesrätinnen Kurz und Reiter sowie die Bundesräte Tiefnig und Längle nehmen die Wahl an.)
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Josef Saller: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 6 über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird, zu verlesen, damit dieser Teil des Amtlichen Protokolls mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt. Dadurch soll die umgehende Beschlussfassung ermöglicht werden.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr den entsprechenden Teil des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 6: Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (1705/A und 1183 d.B. sowie 9606/BR d.B.)
Abstimmung: Berichterstattung: Antrag, keinen Einspruch zu erheben, wird angenommen (mit Stimmenmehrheit).
Es liegt ein schriftliches Verlangen von fünf Mitgliedern des Bundesrates gemäß § 64 Abs. 2 Geschäftsordnung des Bundesrates vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 6 zu verlesen (Beilage C).
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Das ist somit geschehen.
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teils des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 64 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Josef Saller: Ich gebe noch bekannt, dass seit der letzten beziehungsweise in der heutigen Sitzung insgesamt neun Anfragen, 3154/J-BR/2016 bis 3162/J-BR/2016, eingebracht wurden.
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Die Einberufung der nächsten Sitzung des Bundesrates wird auf schriftlichem Wege erfolgen. Als Sitzungstermin wird Donnerstag, der 14. Juli 2016, 9 Uhr, in Aussicht genommen.
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