lingt, dann haben wir nicht nur einen Riesenschaden beseitigt, sondern wir haben auch die Emotionalität dieses Themas aus der Tagesordnung heraußen.
Ich gebe Ihnen, Frau Bundesrätin, vollkommen recht: Wir sollten uns auf Zukunftsinvestitionen konzentrieren und nicht immer nur auf die Bewältigung der Vergangenheit. Der Rucksack, den der Bund da mit Kärnten mitnimmt, ist ein großer. Das Risiko, das eingegangen wird, ist überschaubar. Ich sehe keinen anderen Weg, bis auf den derjenigen, die sagen: Machen wir den totalen Crash, lassen wir Kärnten in Konkurs gehen! – Ich stehe dafür nicht zur Verfügung, denn ein Bundesland würde einen Schaden mit einem Multiplikator auf alle anderen Bundesländer auslösen. Der Schaden wäre gigantisch, und wir würden uns möglicherweise mehrere Jahre oder Jahrzehnte von diesem Schock nicht mehr erholen.
Daher haben wir diese Lösung vorgeschlagen. Wir haben lange darüber nachgedacht. Wir haben alle Alternativen geprüft. Und ich meine ganz offen, was die Abwicklung der Vergangenheit anlangt, bei allem Respekt vor den Tausenden Stunden, die, wie ich gelesen habe, im Untersuchungsausschuss in Kärnten und jetzt auch auf Bundesebene und vom Rechnungshofausschuss investiert worden sind: Sonderlich neue Erkenntnisse hat das nicht gebracht, die zu einer besseren Lösung geführt hätten als jener, die wir jetzt vorschlagen!
Daher ersuche ich Sie hier auch um Zustimmung, damit wir gemeinsam mit Kärnten dieses Problem lösen. Es wird uns noch lange genug beschäftigen. Auch wenn das Problem sozusagen ein Ende hat, ist das Abarbeiten des Problems noch über Jahrzehnte notwendig. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Zelina.)
14.38
Präsident Mario Lindner: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Übernahmegesetz geändert werden (1186 d.B. und 1246 d.B. sowie 9614/BR d.B. und 9624/BR d.B.)
6. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2016 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT-Vollzugsgesetz) erlassen wird und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (1174 d.B. und 1247 d.B. sowie 9625/BR d.B.)
Präsident Mario Lindner: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung.
Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Weber. Ich bitte um die Berichte.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite